Neun Monate Haft für Schnitzelklopfer-Attacke

Staatsanwalt Patrick Hinterleitner nahm das Urteil des Richters hin. | Foto: Ilse Probst
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BEZIRK MELK. Zu neun Monaten Freiheitsstrafe, davon sechs bedingt, verurteilte ein St. Pöltner Richter jenen 65-jährigen Pensionisten aus dem Bezirk Melk, der dem Noch-Ehemann einer Bekannten eine tiefe Platzwunde am Kopf mit einem Fleischschlögel zugefügt hatte (rechtskräftig).

Gemeinsame Furcht

Ohne Schlögel in der Hand drohte er nach dem Angriff: „I hau dir no ane am Schädl, dann gibt´s di nimma!“ Während der Beschuldigte vor Gericht behauptete, dass er vor dem etwa 180 großen Mann Angst habe, erklärte das Opfer, sich vor dem Angeklagten zu fürchten.

Fernseher verteidigt

Zur Auseinandersetzung war es gekommen, als der eher schmächtige Mann im Wohnzimmer seiner Bekannten fernsehen wollte. Der, von seiner Frau getrennt lebende Noch-Ehemann sei plötzlich durch das Fenster in den Raum gekommen und habe begonnen, den Fernseher abzustecken, um ihn mitzunehmen. Das Gerät habe jedoch der Frau gehört und da habe der stark alkoholisierte Pensionist versucht, den Eindringling, der ohnehin einen Hausschlüssel besitzen soll, am Forttragen des Fernsehers zu hindern.

Zwei Promille

„Sie können froh sein, dass das nicht schlimmer ausgegangen ist“, meinte der Richter und ergänzte, dass man nur wegen der starken Alkoholisierung des 65-Jährigen, immerhin zweieinhalb Promille, nicht von einer versuchten absichtlich schweren Körperverletzung ausgehe. Für das Opfer bedeutete es jedenfalls siebeneinhalb Wochen Krankenstand. Den Verdienstentgang möchte er vom Täter ersetzt haben.

Mit der Aussicht auf einen Fußfesselvollzug nahm der Beschuldigte das Urteil an. Auch Staatsanwalt Patrick Hinterleitner verzichtete auf weitere Rechtsmittel.

Staatsanwalt Patrick Hinterleitner nahm das Urteil des Richters hin. | Foto: Ilse Probst
Mit diesem Schnitzelklopfer wurde das Opfer am Kopf geschlagen. | Foto: Ilse Probst

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