G'richt G'schicht aus dem Bezirk Melk
Schwindler ergaunert Ohrwurm-Schlafröhre
BEZIRK. Nicht nur Gegenstände wie Fernseher, Waschmaschine oder Staubsauger standen auf dem Wunschzettel eines 31-Jährigen aus dem Bezirk Melk, der vorbestrafte Mann ließ sich auch Nistkästen und eine Ohrwurm-Schlafröhre auf Rechnung aushändigen, die er, wie alle anderen Anschaffungen, schuldig blieb.
Diagnose noch ausstehend
Der Prozess gegen den Angeklagten wurde vertagt, nachdem der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek durch ein Gutachten klären lässt, ob sich die 2017 diagnostizierte kombinierte Persönlichkeitsstörung des Mannes, der dennoch als zurechnungsfähig eingestuft war, verstärkt habe.
Der Angeklagte selbst bekannte sich zu den Vorwürfen schuldig und bezeichnete sein fragwürdiges Verhalten als „ganz großen Blödsinn“. Der Widerruf seiner bedingten Vorstrafen, wobei er zuletzt im August 2018 bedingt aus der Haft entlassen worden war, und eine weitere Freiheitsstrafe aus dem aktuellen Prozess, bezeichnete er als „persönliche Katastrophe“, zumal er vor Kurzem aus der Untersuchungshaft in die Psychiatrie überstellt werden musste.
Vertrauen zu Verkäufer
Nicht nur vor Gericht machte der ehemalige Sonderschüler einen seriösen, intelligenten Eindruck. Ihm gelang es, in mehreren Geschäften durch sein Auftreten und seine Ausdrucksweise das Vertrauen der Verkäufer und Berater zu gewinnen, die ihm Waren um mehrere Tausend Euro überließen, danach aber vergeblich auf die Begleichung der Rechnungen warteten. Wie eines der Opfer als Zeuge erklärte, sei es in der Gegend üblich, Zahlungsziele bis zu 30 Tagen zu gewähren.
Gab der Angeklagte bei möglichen Arbeitgebern sofort bekannt, dass er besachwaltet ist, womit er kaum Chancen auf einen Arbeitsplatz hatte, vermied er bei seinen Einkaufstouren darauf hinzuweisen, dass er Rücksprache und Einwilligung seiner Erwachsenenvertreterin bei Geschäftsabschlüssen braucht.
Wollte eigentlich alles zahlen
Den Vorhaltungen des Richters gegenüber zeigte sich der 31-Jährige einsichtig. Von den Angaben des Mannes ausgehend, wonach seinen Schulden aus Schadensforderungen in Höhe von rund 50.000 Euro, ein alter Pkw, eine goldene Uhr und einige Goldmünzen, sowie ein Taschengeld von etwa 80 Euro pro Woche gegenüberstehen, fragte Wiaderek, wie er dazu komme, sich nur wenige Wochen nach seiner Haftentlassung auf eine siebentägige Einkaufstour zu begeben und Waren wie Aufschnittmaschine, Dampfgarer, zwei Staubsauger und andere Produkte auf Rechnung mitzunehmen. „Natürlich ist mir bewusst, dass das unrecht ist“, gab der Angeklagte zu, eigentlich habe er aber alles doch bezahlen wollen, etwa durch das Zusammensparen seines Taschengeldes.
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