Landesgericht St. Pölten
Verliebte Schwägerin sexuell missbraucht

Opfervertreterinnen Ulrike Koller, Elisabeth Januschkowetz | Foto: Ilse Probst
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  • Opfervertreterinnen Ulrike Koller, Elisabeth Januschkowetz
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Mit einer nicht rechtskräftigen Freiheitsstrafe von fünf Jahren endete für einen 22-jährigen Mostviertler ein Prozess am Landesgericht St. Pölten, bei dem er sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner zwölfjährigen Schwägerin, sowie sexueller Vergehen bei zwei weiteren Opfern zu verantworten hatte (die Bezirksblätter berichteten).

MOSTVIERTEL. Wie schon am ersten Verhandlungstag bestritt der Angeklagte auch bei dem fortgesetzten Prozess alle Vorwürfe, sodass Verteidiger Franz Stefan Pechmann in seinem Schlussplädoyer einen Freispruch beantragte, beziehungsweise nach dem Urteil Berufung und Nichtigkeit einlegte.

Die Vertagung der Hauptverhandlung ergab sich aus der Notwendigkeit, Zeugen zum Teil nur ergänzend zu befragen, zwei weitere waren beim ersten Termin nicht erschienen.

Strafmaßgebend war die Aussage der zwölfjährigen Schwägerin des Beschuldigten, wonach ihr jetziger Schwager sie unter anderem zum Oralverkehr „gezwungen“ habe. Sie habe den sexuellen Übergriffen zugestimmt, zumal sie in den 22-Jährigen verliebt gewesen sei.

„Es bedarf keiner Gewaltanwendung, um in diesem Fall schuldig gesprochen zu werden“, meinte die vorsitzende Richterin Doris Wais-Pfeffer mit dem Hinweis auf das Alter der Unmündigen, die familiär massiv unter Druck gestanden sei, zumal die Ehefrau des Angeklagten die jüngere Schwester vehement aufgefordert habe, ihre Aussage zurückzunehmen.

Anzeige im Zuge von Befragung

Die Aussage des Mädchens sei trotz kleiner Widersprüche ebenso glaubwürdig, wie die Angaben der beiden anderen Zeuginnen, so die Richterin. So habe etwa die 15-Jährige, die als Praktikantin im Haushalt des Mannes gearbeitet habe, keinerlei Belastungstendenzen gegen den 22-Jährigen gezeigt. Sie habe gar nicht von sich aus Anzeige erstattet, sondern erst im Zuge einer Befragung von den regelmäßigen sexuellen Annäherungen berichtet, die ihr äußerst unangenehm waren.

Nicht zuletzt habe sich eine 21-jährige Internetbekanntschaft gewundert, als sie der selbsternannte „Master“, den sie mit Lernunterlagen zur Nachhilfe erwartet hatte, sexuell massiv belästigt habe, obwohl er wenige Tage zuvor in den Hafen der Ehe getreten war.

„Ja, ich habe meine Frau betrogen und das werde ich mein Leben lang hören“, gab der Beschuldigte diesbezüglich unter Tränen zu, doch habe er niemals Gewalt angewendet, oder sei gegen den Willen einer Frau zudringlich geworden. Seine Schwägerin betreffend handle es sich um eine Intrige der Familie seiner Ehefrau, behauptete er.

Während Opfervertreterin Ulrike Koller die sexuelle Unerfahrenheit der Zwölfjährigen betonte und auf die deutlichen Zurückweisungen der Praktikantin verwies, sprach Elisabeth Januschkowetz von einer unglaublichen Naivität der 21-Jährigen, die der frisch gebackene Ehemann ausnützte. Seitens des Schöffensenats erhielten sie den Zuspruch von 5.000 Euro für die Zwölfjährige, sowie je 500 Euro für die beiden weiteren Geschädigten.

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