Arbeiterkammer stand 84.000 Mitgliedern zur Seite

Thomas Kaindl, Markus Wieser, Doris Rauscher-Kalod | Foto: AK Niederösterreich/Scheichel
  • Thomas Kaindl, Markus Wieser, Doris Rauscher-Kalod
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Es ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann: Mehr als 84.000 Arbeitnehmern hat die AK Niederösterreich im ersten Halbjahr 2016 bei Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen geholfen. „Wir haben 20 Millionen Euro für sie erkämpft“, so AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser. „Es ging dabei sowohl um ausstehende Löhne und Gehälter nach Insolvenzen, Abfertigungen, die den Betroffenen vorenthalten wurden oder Nachzahlungen, weil Beschäftigte mitunter monatelang unter Kollektivvertrag bezahlt wurden.“

Sechste Urlaubswoche für alle

Immer wieder kommt es rund um den gesetzlichen Urlaub zu Konflikten. Nicht nur Gewährung und Anspruch beschäftigen dabei regelmäßig die ArbeitnehmerInnen, auch das Thema sechste Urlaubswoche sorgt für Diskussionen. „Wenn von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder verlangt wird, dass sie länger arbeiten sollen, dann braucht es dazu auch ausreichend Erholungsphasen. Menschen sind keine Maschinen“, so Wieser.

Immer weniger Menschen haben jedoch Anspruch auf die sechste Urlaubswoche, die (bis auf wenige Ausnahmen) nach 25 Jahren beim selben Dienstgeber gewährt wird. „Doch das tritt immer seltener auch tatsächlich ein“, wie Wieser anhand von Zahlen deutlich belegt. Das durchschnittliche Arbeitsverhältnis in Niederösterreich dauerte im Jahr 2015 nur noch 10,8 Jahre. Lediglich bei 30 Prozent der über 40-Jährigen ist die Betriebszugehörigkeit länger als 20 Jahre.

Klar dagegen positioniert sich die Industriellenvereinigung. „Die geforderte volle Vordienstzeitenanrechnung bei der sechsten Urlaubswoche würde die Betriebe zusätzlich belasten. Diese Forderung würde insbesondere die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verteuern – angesichts der aktuellen Lage am Arbeitsmarkt ist das keine wünschenswerte Entwicklung“, sagt IV NÖ-Geschäftsführerin Michaela Roither. Zudem liege Österreich mit 25 gesetzlichen und 13 staatlichen oder kirchlichen Feiertagen ohnehin bereits im internationalen Spitzenfeld.

Weniger als 10 Prozent haben derzeit Anspruch auf sechste Urlaubswoche

Insgesamt haben weniger als zehn Prozent der unselbstständig Beschäftigten Anspruch auf die sechste Urlaubswoche. Und viele verlieren ihn auch noch unverschuldet: Durch Dienstgeber-Kündigung, Insolvenz, oder Abmeldung bei Saisonarbeit nach einem gewissen Zeitraum. Gerade 11,5 Prozent der Dienstverhältnisse in Niederösterreich wurden 2015 beendet, weil es ausschließlich die ArbeitnehmerInnen so wollten.

„Die sechste Urlaubswoche ist wichtiger denn je“, so Wieser. Auch die Unternehmer profitieren davon, wenn die ArbeitnehmerInnen ausreichend Freizeit haben und sich erholen können. Dadurch wird langen Krankenständen besser vorgebeugt, die aufgrund von Arbeitsverdichtung und Druck entstehen können. Dem Unternehmen stehen länger gesunde und motivierte MitarbeiterInnen zur Verfügung, und es muss keinen Ersatz bereitstellen.

Rauscher-Kalod: „Erreichbarkeit im Urlaub großes Thema“

Ein großes Thema für die ArbeitnehmerInnen, die von Jänner bis Ende Juni die AK Niederösterreich um Hilfe gebeten haben, war die Frage, ob sie im Urlaub erreichbar sein müssen, sagt Doris Rauscher-Kalod, Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht der AK Niederösterreich. „In der Dienstleistungsbranche haben bei einer Befragung der AK mehr als 40 Prozent der Beschäftigten angegeben, dass sie auch im Urlaub erreichbar sind. Das müssen sie nicht. Der Urlaub dient ausschließlich der Erholung, das ist klar gesetzlich verankert.“

Zu Problemen komme es auch häufig bei der Urlaubsvereinbarung. „Urlaub muss zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber vereinbart werden und er sollte laut Gesetz mindestens eine Woche dauern. Der Chef kann also weder einseitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Urlaub verordnen noch darf er sie dazu zwingen, den Urlaub jeweils nur tageweise zu konsumieren.“

Ebenfalls Thema seine Verfallsfristen im Urlaub. Nach drei Jahren verjähre nicht verbrauchter Urlaubsanspruch, sagt Rauscher-Kalod. „Man muss ihn also davor konsumieren, sonst hat man nichts davon.“

Arbeitgeber wollte 50 Euro pro verbrauchtem Urlaubstag

Einen besonders krassen Fall präsentierte AK Niederösterreich-Experte Thomas Kaindl bei der Pressekonferenz. Er ist Leiter der AK-Bezirksstelle Wiener Neustadt und im Bereich Regionale Aufgaben der AK Niederösterreich tätig.

„Eine Mitarbeiterin eines Fußpflege- und Kosmetiksalons konnte zwei Jahre lang nicht auf Urlaub gehen. Der Chef wollte von ihr, dass sie den Urlaubstag entweder einarbeitet, das heißt, gratis arbeitet oder dass sie 50 Euro pro verbrauchtem Urlaubstag zahlt. Viel deutlicher kann man fast nicht gegen das heimische Arbeitsrecht verstoßen.“

Der Fall zeigt für Kaindl auch, wie wichtig die AK Niederösterreich-Bezirksstellen für die ArbeitnehmerInnen sind: „Die Betroffene war Pendlerin. Für Menschen wie sie sind regionale Anlaufstellen besonders wichtig. Lediglich eine Handvoll zentraler Beratungsstellen wäre für die Betroffenen eine zusätzliche Hürde, zu ihrem Recht zu kommen.“

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