Angeklagter fühlt sich von Bezirks-Polizei schikaniert
BEZIRK MELK. Noch bevor der Richter am Landesgericht St. Pölten sein Urteil gegen einen 29-Jährigen und dessen 33-jährige Lebensgefährtin begründen konnte, verließ der Angeklagte wutschnaubend mit den Worten „Mir reicht´s“ den Saal.
Seit einiger Zeit schon fühlte sich der Mann von zwei Polizeibeamten aus dem Bezirk Melk schikaniert. Man habe ihn zwei bis drei Mal wöchentlich mit seinem Auto grundlos angehalten und über das normale Maß hinaus auch auf Alkoholkonsum überprüft. Seiner Partnerin sei man mit Blaulicht gefolgt, obwohl er als Objekt der Begierde gar nicht im Fahrzeug war. Als eine Anhaltung schließlich zu einer Festnahme inklusive Abschürfungen an beiden Knien und einer zerrissenen Jeans führte, habe er seinen Anwalt gebeten, vor allem gegen einen der beiden Beamten Anzeige zu erstatten.
Falsche Beweisaussage
Wie die Erhebungen gegen den Beamten ergaben, konnte jedoch kein strafrelevantes Verhalten seitens der Exekutive festgestellt werden und das Paar landete wegen falscher Beweisaussage, Verleumdung und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt vor Gericht.
„Ich wurde niedergeschlagen“, war einer der zentralen Vorwürfe des 29-Jährigen gegen einen Beamten, der dies im Prozess durchaus glaubwürdig widerlegen konnte. Bestätigt von einigen seiner Kollegen und von fünf Zeugen, die nach ihrer eigenen Anhaltung nichts Entsprechendes beobachtet hatten, erklärte der Beamte, dass aufgrund des aggressiven Verhaltens seitens des Beschuldigten eine Festnahme ausgesprochen werden musste. Da der 29-Jährige sich dagegen mit eindeutigen Gesten gewehrt habe, musste er mit Einsatz von Körperkraft zu Boden gebracht werden. Dass es dabei zu Abschürfungen der Knie kommen könne, sei durchaus möglich, gab der Beamte zu Protokoll.
Bedingte Strafen verhängt
„Sie machen auf mich den Eindruck, dass Sie aus einem Gefühl der Ungerechtigkeit heraus in Ihren Darstellungen gewaltig über das Ziel hinausgeschossen haben“, beurteilte der Richter die Aussagen des Paares. Er verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, seine Lebensgefährtin kam mit sieben Monaten bedingt davon (nicht rechtskräftig).
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