Bezirk Melk: Stalker wurde zum gefährlichen Rückfalltäter
Sechs Monate bekam ein 49-Jähriger, der seiner Ex-Frau wiederholt auflauerte
BEZIRK. Nach drei einschlägigen Vorstrafen, wobei er zuletzt nach 15 Monaten Haft Mitte September 2016 entlassen worden war, fiel ein 49-Jähriger aus dem Bezirk Melk bereits nach wenigen Tagen wieder in sein kriminelles Verhalten zurück. Er suchte die Nähe zu seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau, die vermutlich aufgrund seiner jahrelangen beharrlichen Verfolgung wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung arbeitsunfähig ist und therapeutischer Hilfe bedarf.
Am Landesgericht St. Pölten bekannte sich der Rückfalltäter gegenüber Richter Martin Kühlmayer teilweise schuldig. Vehement bestritt er, zwischen 18. September und 3. Oktober seine Frau mehrfach anonym angerufen und teilweise mit verstellter Stimme beschimpft zu haben. „Ich habe kein Handy besessen“, behauptete der Angeklagte und begründete die Anschuldigungen seiner Frau: „Sie will mich in den Selbstmord treiben!“ Aus Mangel an Beweisen sprach ihn der Richter zu einem Teil dieser Fakten frei.
"Er war kurz vorm Platzen"
Dass sein Zusammentreffen mit dem Opfer in einem Geschäft nur Zufall gewesen sei, glaubte ihm Kühlmayer nicht und sein Auftauchen vor der Garage seiner Frau, als diese das Tor aufsperrte, konnte er nicht leugnen. Bekannte des Opfers, die er auf das Heftigste beschimpfte, sagten gegen ihn aus. Seine Frau, die zitternd in die Garage geflüchtet war, hörte ihn von dort aus toben. „Er hat geschrien, die Stimme hat sich überschlagen und er war kurz vorm Platzen“, schilderte das Stalkingopfer, das die Polizei zu Hilfe rief, was eine neuerliche Inhaftierung des Mannes zur Folge hatte.
Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz gab zu bedenken: „Wenn eine Enthaftung stattfindet, ist eine Gefährdungssituation meiner Mandantin gegeben.“ Kühlmayer versicherte, dass die Frau vom Entlassungstermin des Beschuldigten informiert werde. Darüber hinaus erhielt Januschkowetz für das Opfer den Zuspruch von Schmerzensgeld in Höhe von 100 Euro, sowie die Zusage, dass der Mann für mögliche Folgeschäden zu haften hat.
Das Urteil mit sechs Monaten Freiheitsstrafe nahm der 49-Jährige an, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab. Januschkowetz zum Verhalten des gefährlichen Rückfalltäters: „Bei ihm hat sich mittlerweile ein Weltbild fixiert, das mit der Realität nicht mehr vollständig in Einklang zu bringen ist.“
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.