Bezirk Melk: Zehn Monate bedingt für Brandstiftung im Vollrausch
Ein 52-jähriger hatte zu Weihnachten in seiner Wohnung an fünf Stellen einen Brand gelegt. Der Grund: psychischer Tiefpunkt mit Alkohol- und Medikamentenkonsum.
Glück im Unglück hatten die Bewohner eines Mehrparteienhauses vergangenen Dezember in Pöchlarn. Im Vollrausch hatte ein 52-jähriger Nachbar zumindest an fünf Stellen in seiner Wohnung Feuer gelegt. Als die Nachbarn in den frühen Morgenstunden Rauch in ihrem Vorzimmer bemerkten, alarmierten sie die Feuerwehr, die vier Erwachsene und zwei Kleinkinder mit Fluchthauben aus dem Stiegenhaus holte, der Brandleger selbst wurde mit einer Drehleiter aus seiner Wohnung gebracht.
44.000 Euro Brandschaden
Am Landesgericht St. Pölten bestätigte nun ein Sachverständiger, dass der Wohnungsbrand durchaus geeignet gewesen wäre, eine Feuersbrunst hervorzurufen, die auf das gesamte Anwesen übergreifen hätte können. Nur der Umstand, dass alle Fenster und Türen der Wohnung des 52-Jährigen verschlossen waren, verhinderte die Ausbreitung. Mit mehr als 44.000 Euro entstand sowohl am Gebäude als auch in anderen Wohnungen doch ein beträchtlicher Sachschaden. Richter Slawomir Wiaderek sprach der Versicherung die entsprechende Wiedergutmachung zu.
"Weihnachts-Tief"
Laut Gutachten war der Beschuldigte aufgrund seines Alkohol- und Medikamentenkonsums zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Er selbst begründete den Vollrausch mit einem psychischen Tiefpunkt zu Weihnachten. Er könne sich an nichts erinnern und habe erst am nächsten Tag im Krankenhaus erfahren, was vorgefallen sei.
Zu verantworten hatte der 52-Jährige nur den Vollrausch. Dafür verurteilte ihn Wiaderek zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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