Bezirk Melk: Staatsverweigerer am Rückzug
BEZRIK. Verfolgt man die in letzter Zeit gehäuften Prozesse gegen so genannte „Staatsverweigerer“ am Landesgericht St. Pölten, scheint die Vernunft bei den meisten Angeklagten wieder die Oberhand zu bekommen. Spätestens nach Gesprächen mit Ermittlungsbeamten und Anwälten scheinen diese Personen zu erkennen, dass sie von den Vertretern dieser staatsfeindlichen Geisteshaltung in die Irre geführt wurden und ihre Vorgehensweisen gegen staatliche Einrichtungen meist krimineller Natur sind, für die sie auch hinter Gittern landen könnten. Laut Verfassungsschützer gebe es derzeit auch kaum neue Fälle von Staatsverweigerern, man habe hauptsächlich noch ältere Fälle aufzuarbeiten.
Wie bereits einige ihrer Vorgänger erklärte auch eine Pensionistin aus dem Bezirk Melk: „Da wird mir schlecht, wenn ich das heute höre!“ Damit meinte sie ihre Schreiben an einen Richter und einen Justizangestellten des Amtsgerichts München, in denen sie die Rechtsvertreter aufforderte, ein gegen sie geführtes Zivilverfahren für null und nichtig zu erklären. Andernfalls, drohte die 74-Jährige mit der Eintragung der betreffenden Personen in ein amerikanisches Schuldenregister. Dem Bezirksgericht Melk verbot sie die Verwendung ihrer Daten mit einer Schadensforderung in Höhe von 25.000 Euro.
Die Vorlagen dieser Schreiben fand die Frau bei Recherchen im Internet und adaptierte sie für ihre Sache. „Ich wollte mit den Schreiben erreichen, dass das alles aufhört“, beteuerte die Angeklagte gegenüber Richter Martin Kühlmayer und ergänzte: „Mir war nicht bewusst, dass das eine Erpressung sein könnte.“
Die Vorgeschichte erläuterte ihr Verteidiger. Seine Mandantin sei ebenfalls über das Internet an eine Geldveranlagungsfirma in Deutschland gekommen. Anfängliche Gewinne verführten sie dazu, weiter zu investieren. Nachdem die Hintermänner samt Geld verschwunden waren, ging die Firma in Konkurs. So verlor die Pensionistin ihre Veranlagungen in Höhe von 3.000 Euro und wurde gleichzeitig vom Masseverwalter aufgefordert, weitere 3.000 Euro zu bezahlen. Behördliche Schreiben und Aufforderungen, zu einem gegen sie geführtes Zivilverfahren nach München zu kommen, empfand sie als bedrohlich. Ihre diesbezüglichen Recherchen führten sie schließlich zu einer Gruppe von „Staatsverweigerern“, wobei sie deren Argumenten nur entnommen hätte, dass sie mit ihren Drohschreiben die Angelegenheit los sei.
„Seit meiner Einvernahme bei der Polizei weiß ich, dass es auch anders geht“, bekannte die reuige Frau, die mittels Brief ihre Mitgliedschaft beim Staat „Niederösterreich der Herzen“ aufkündigte und mit den „Staatsverweigerern“ nichts mehr zu tun haben möchte.
Kühlmayer bot der bislang unbescholtenen Frau eine Diversion in Form einer Geldbuße von 2.000 Euro plus der Pauschalkosten von 150 Euro an. Während die Pensionistin annahm, gab Staatsanwältin Christiane Burkheiser vorerst keine Erklärung ab.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.