Kurzparkzone
Ab 4. Mai wird Mistelbach wieder überwacht
MISTELBACH. Aufgrund der Corona-Krise wurde in den vergangenen Wochen die Überwachung der Kurzparkzone nach entsprechender Beschlussfassung im Krisenstab der Stadtgemeinde Mistelbach ausgesetzt. Diese Regelung wird nun mit Montag, dem 4. Mai, wieder aufgehoben. Die Kurzparkzonenregelung tritt ab diesem Zeitpunkt wieder in Kraft. Bitte also nicht vergessen, für die erlaubte Parkdauer von zwei Stunden eine Parkuhr gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
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