Causa Drasenhofen
Asylheim war rechtswidrig
DRASENHOFEN. Jetzt ist es amtlich: Die Unterbringung der 20 jugendlichen Asylwerber war in der Form rechtswidrig. Das Landesverwaltungsgericht entschied nun, dass das mit Stacheldraht umzäunte Quartier gegen die persönliche Freiheit der Jugendlichen verstoßen hätte.
Ende November 2018 sorgte die gefängnisähnliche Unterbringung am Drasenhofner Ortsrand für Aufregung. Die in anderen Unterkünften als "schwierig" verschrieenen Jugendlichen wurden von einer Security-Firma bewacht, anstatt von Sozialarbeitern betreut.
Ausgangsbeschränkungen prägten den Alltag. Schon nach wenigen Tagen wurden die Jugendlichen wegen der massiven Kritik wieder ausquartiert und das Heim geschlossen.
Der zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) lässt nun Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen. Er hält die Justiz für befangen.
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