Geburtstagsfeier dumm gelaufen: 2 Knochenbrüche
HAUSBRUNN/KORNEUBURG (mr). Der Erstangeklagte feierte im Juni seinen 43sten Geburtstag. Zur Feier war u.a. der 48-jährige Nachbar geladen. Beide fanden sich letzte Woche auf der Anklagebank eines Korneuburger Verhandlungssaales wieder.
Angeblich untreue Ehegattin
Im Zuge der Feier entwickelte sich ein Streit zwischen dem Jubilar und seiner Ehegattin, er bezichtigte sie der Untreue.
In die eheliche Auseinandersetzung im Hof der Gastgeber mischte sich der Zweitangeklagte ein, der die Partei der angeblich untreuen Gattin ergriff.
Absturz über Kellertreppe
Die folgende Rangelei zwischen den Streithähnen endete mit dem Sturz beider über die Kellertreppe. Mit ernsten Folgen: Der Gastgeber erlitt dadurch einen Bruch des rechten Außenknöchels, während sich der Nachbar einen Stauchungsbruch der linken Speiche zuzog.
Wegen seines getrübten Vorlebens kassierte der Gastgeber sechs Monate, während der Nachbar mit drei Monaten davonkam – der Vollzug wurde jeweils für drei Jahre Probezeit zur Bewährung ausgesetzt. Rechtskräftig!
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.