Gratis Infoveranstaltung zum neuen Erbrecht seit 2017 in Laa an der Thaya

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs lädt am Freitag, den 23. Juni, herzlich zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung zum aktuellen Thema „Neues Erbrecht seit 2017 – erste Erfahrungen“ in Laa an der Thaya ein. Im Jänner 2017 ist die umfassendste Erbrechtsreform in Österreich seit 1811 in Kraft getreten.

Die neuen Regelungen gelten bei Todesfällen ab dem 1. Jänner 2017 und bringen unter anderem eine Berücksichtigung von Pflegeleistungen durch nahe Angehörige, ein außerordentliches Erbrecht für Lebensgefährten, eine Modernisierung des Pflichtteils oder eine automatische Aufhebung von Testamenten bei Scheidungen.
Über erste Erfahrungen mit dem neuen Erbrecht in der Praxis informiert die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs am 23. Juni in Laa an der Thaya. Dabei gibt es einen Vortrag von Notariatspartner Mag. Christian Schweifer sowie Kaffee, Kuchen und ein Glaserl Wein. Die Teilnahme ist kostenlos.

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs ist eine von 69 gemeinnützigen Mitgliederorganisationen von „Vergissmeinnicht.at – Die Initiative für das gute Testament“. Zusammen mit dem Träger der Initiative, dem Fundraising Verband Austria, und Kooperationspartnern wie der Österreichischen Notariatskammer hat sich die Initiative zum Ziel gesetzt, die österreichische Bevölkerung umfassend zum Thema Erbrecht und Testament zu informieren. Außerdem informiert die Initiative über die Möglichkeit, im Testament neben Angehörigen auch eine gemeinnützige Organisation zu berücksichtigen. Dahinter steht die gemeinsame Überzeugung, dass man mit einem Vermächtnis für den gemeinnützigen Zweck über das eigene Leben hinaus Gutes tun kann.
Vergissmeinnicht.at bietet auch einen neuen und kostenfreien Erbrechtsratgeber zu den wichtigsten Änderungen des Erbrechts. Dieser kann kostenlos unter 0800 700 111 oder per Email an info@vergissmeinnicht.at bestellt werden.

„Bei der Gestaltung eines Testaments entstehen viele Fragen. Durch die mit 1.1.2017 in Kraft getretenen Änderungen im Erbrecht steigt der Informationsbedarf zu diesem Thema weiter.“, erklärt Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria. Obwohl unter den Österreichern vielfach der Wunsch besteht, selbst zu bestimmen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Ableben geschieht, haben nur 35% der über 60-jährigen überhaupt ein Testament verfasst (Umfrage des Market-Institutes). Denn Erben zählt bei den Österreichern noch immer zu den Themen, mit denen man sich nicht auseinandersetzen möchte. Insbesondere im Hinblick auf das neue Erbrecht wissen viele Menschen noch nicht, was sich geändert hat und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind.

Alle Details zur Infoveranstaltung in Laa an der Thaya
Datum: Freitag, 23. Juni 2017
Uhrzeit: 16:00 - 18:30
Ort: Großer Pfarrsaal, Kirchenplatz 18, 2136 Laa an der Thaya
Anmeldung an Silvia Mayrhofer telefonisch unter 01/330 35 45 – 39 oder per Email an silvia.mayrhofer@hilfsgemeinschaft.at.

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