Gerasdorf
Kurzparkzonen mit Augenmaß fixiert
GERASDORF. Die Ausweitung des Wiener Parkpickerl setzt die niederösterreichischen Anrainergemeinden unter Zugzwang. In Kürze wurden die Straßenzüge zu Parkplätzen der Pendler. "Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir dies nicht freiwillig machen, sondern aufgrund der Parkpickerl-Verordnung in Wien und den daraus resultierenden Auswirkungen dazu veranlasst waren", ist Gerasdorfs Bürgermeister Alexander Vojta wichtig zu betonen hier einen Ausgleich für die eigene Bevölkerung schaffen zu müssen.
So funktionieren die vier neuen Kurzparkzonen: In den Gemeindestraßen tritt die Regelung mit 20. April in Kraft. In den Landesstraßen (Bahnstraße & Stammersdorfer Straße) wird es voraussichtlich ab Ende Mai 2022 so weit sein. Gelten werden die Kurzparkzonen jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr. Parken wird für jeweils zwei Stunden gebührenfrei nur mit einer Parkscheibe oder sonstiger Kenntlichmachung der Beginn-Zeit möglich sein.
Ausnahmegenehmigungen
Auf Antrag ab 4. April online oder vor Ort im Rathaus erhalten nachstehende Personen eine digitale Parkerlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren zum zeitlich unbefristeten Parken in einer Kurzparkzonen innerhalb der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien. Hierfür sind Verwaltungsabgaben in Höhe von 24,10 Euro zu entrichten.
Berechtigt dazu sind:
- Personen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr, die innerhalb einer Zone wohnen und dort den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen haben.
- Betriebe und deren Mitarbeiter mit einem Betriebsstandort in Gerasdorf bei Wien.
- Personen, die zumindest innerhalb einer der genannten Zonen in der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien ständig tätig sind (z.B. Pflegepersonal, Handwerker). Diese Ausnahme gilt für alle Kurzparkzonen.
Überwachung durch Kontrollorgane
Die Kurzparkzonen und generell die Einhaltung der StVO werden in Zukunft von externen Kontrollorganen überwacht. Bitte beachten Sie, dass in den Wegen das Parken nur innerhalb der Bodenmarkierungen zulässig ist.
Örtlicher Geltungsbereich
Kurzparkzone 1
- Grenzweg (östliche Seite) – Abschnitt Gustav Fuhrich-Weg
- Stammersdorfer Straße bis ca. Beerenweg
Kurzparkzone 2
- Andreas Hofer-Weg (gesamter Verlauf)
- Gerasdorfer Straße (beidseitig)
- Grenzweg/Illgasse bis Jägerweg
- Grillparzerweg (gesamter Verlauf)
- Jägerweg (gesamter Verlauf)
- Schillerweg (gesamter Verlauf)
- Schönherrweg (gesamter Verlauf)
Kurzparkzone 3
-Bahnstraße bis Kirchengasse (beidseitig)
-Kirchengasse (gesamter Verlauf) beidseitig
-Peter-Paul-Straße (gesamter Verlauf) beidseitig
-Verbindungsgasse (gesamter Verlauf) beidseitig
Kurzparkzone 4
- Konrad-Prantl-Gasse (gesamter Verlauf)
- Michael-Glaser-Gasse (gesamter Verlauf)
- Katzengrubergasse (beidseitig)
- Rohrergasse bis Ernst Winkler Gasse
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