Parken
Überwachung der Kurzparkzone in Mistelbach während des Lockdowns
MISTELBACH. Mit Beginn des zweiten landesweiten Lockdowns und der damit verbundenen Schließung sämtlicher Handelsbetriebe hat sich die StadtGemeinde Mistelbach dazu entschlossen, die Überwachung der Kurzparkzone in Mistelbach auszusetzen. Somit stehen im gesamten Zentrum und der zentrumsnahen Zone sowie in allen Bereichen der Stadt, wo grundsätzlich eine Kurzparkzonenregelung galt, die Parkplätze uneingeschränkt zur Verfügung.
Die Aussetzung gilt bis zum Ende des Lockdowns, also bis Sonntag, dem 6. Dezember. Ab Montag, dem 7. Dezember, tritt die Kurzparkzonenregelung wieder in Kraft, wo für die erlaubte Parkdauer von zwei Stunden eine Parkuhr gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist.
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