Urteil
UPDATE: Lebenslänglich für Bockfließer Dreifachmörder

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KORNEUBURG/BOCKFLIESS. Zu lebenslanger Haft wurde der Bockfließer Dreifachmörder verurteilt. Der Mann hatte im Streit seinen Vater, die Stiefmutter und seinen Bruder erschossen.
Am 13.12. des Vorjahres fielen im Schloss Bockfließ vier Schüsse aus einer Schrotflinte Kaliber 12, die aus nächster Nähe den Schlossherrn Johann Ulrich Goess, dessen zweite Ehefrau Margarethe und seinen Sohn Ulrich trafen. Alle drei waren auf der Stelle tot.
Streit über Speisenaufzug
Der 55-jährige Schütze war ebenfalls ein Sohn des 92-jährigen Schlossherren. Die Tat erfolgte im Anschluss an das gemeinsam eingenommene Mittagessen im Kaminzimmer des Schlosses, wohin sich die Adeligen zur Kaffeejause zurückgezogen hatten. Ein Streit über einen Speisenaufzug löste die Bluttat aus. Der Schlossherr hatte einen solchen (ohne Baubewilligung) errichten lassen, der Bruder des Angeklagten schlug sich auf die Seite seines Vaters, was den Angeklagten, der dem Aufzug negativ gegenüber gestanden war, massiv erzürnte.
"Ich musste alle erschießen"
Der Tötung der drei Personen bekannte sich der Angeklagte zwar schuldig, will aber - worauf seine Verteidiger bereits im Eröffnungsplädoyer hingewiesen hatten - in einer Ausnahmesituation gehandelt haben.
Die Verteidigungsstrategie bestand demnach darin, dass der Angeklagte lediglich wegen des privilegierten Deliktes "Totschlag" verurteilt wird (Strafrahmen: fünf bis zehn Jahre). Voraussetzung dafür ist jedoch eine tatauslösende "allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung". "Mir war alles zu viel, ich muss alle erschießen, ging es mir durch den Kopf", erklärte der Schütze, "ich wusste nicht mehr, was ich tue".
Psychiatrisches Gutachten
Der vom Gericht bestellte Psychiater Werner Brosch billigte dem Angeklagten zwar zu, dass "heftige Emotionen im Spiel" gewesen seien, Anhaltspunkte dafür, dass er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei, seien jedoch nicht erkennbar.
Nach den Plädoyers der Staatsanwältin und der Verteidiger zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.
Das Ergebnis derselben verkündete der Obmann: In allen drei Fällen Mord und nicht Totschlag.
Es wurde die Höchststrafe, nämlich eine lebenslange Freiheitsstrafe, verhängt. Nicht rechtskräftig, die Verteidigung meldete sogleich Rechtsmittel an.





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