Landeskrankenhäuser
LGA will Wahlhebammen rausschmeißen

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Der Aufschrei unter Hebammen und Gebärenden war so laut, dass die Landesgesundheitsagentur wieder zurückrudern musste.

BEZIRK MISTELBACH/NÖ. So mancher Wahlhebamme wird beim Öffnen ihrer Post das Kaffeehäferl aus der Hand gefallen sein. Die Landesgesundheitsagenur (LGA) teilte ihnen mit, dass sie mit 1. April nicht mehr ihre Gebärenden in den Landesspitälern zur Geburt begleiten dürfen. Also sie dürfen schon, nur eben nicht als Hebamme. Die LGA begründete den Schritt damit, dass die rechtliche Grundlage zu klären sei. Man komme nur einer Aufforderung des Rechnungshofes nach.
Wenig überraschend der Aufschrei seitens der Wahlhebammen. Geht es doch um ihre Existenz.

Alles ein Missverständnis

Seitens der LGA ruderte man rasch wieder zurück. Es sei alles nur ein Missverständnis, Wahlhebammen dürfen doch wieder zur Geburtsbegleitung ins Krankenhaus kommen. Grund für die Aufregung sei nicht das Schreiben der LGA, sondern Falschmeldungen im Internet. Die Sprecherin der Landesagentur hält fest: "Die Betreuung durch Begleithebammen ist bei einer Entbindung auch weiterhin in allen NÖ Kliniken mit Geburtenstation möglich und erwünscht. Neu ist, dass künftig dazu kein Vertrag zwischen dem Klinikum und der Begleithebamme erforderlich sein wird."

Ganz so dürfte es aber nicht gelaufen sein, da man sich erst Tage danach zu Gesprächen mit den Hebammenvertreterinnen zusammensetzte. Auch die Schreiben der LGA (sie liegen der Redaktion vor) sind wenig missverständlich mit dem Betreff "Kündigung laufender Verträge mit freiberuflichen Hebammen." Weiters ist in diesem Schreiben auch klar definiert, welche Rolle man begleitenden Hebammen zudenkt: "Im Rahmen der Geburt in einem NÖ Klinikum haben Vertragspartner von Gebärenden allerdings keinen anderen Status als andere Begleitpersonen wie z.B. werdende Väter."

Arbeitszeit und Haftung

In dem Schreiben greift die LGA aber zwei grundsätzliche Fragen auf: Arbeitszeit und Haftung. Wie geht man mit Hebammen, die auch im Krankenhaus angestellt sind und zusätzlich freie Geburtsbegleitungen anbieten, um. Verständlicherweise geht es der Landesgesundheitsagentur darum ausgeruhte und fitte Angestellte im Dienst zu haben. Seitens der Hebammen kontert man mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz: "Während Ärzte 24 Stunden Dienste absolvieren, arbeiten Hebammen nur zwölf." Was sie in ihrer Freizeit machen, sei nicht Sache des Arbeitgebers.

Auch Haftungsfragen werden ins Rennen geführt. Doch anstatt diese zu klären, entschied sich die LGA die Verträge mit den freien Hebammen zu kündigen und den Angestellten das zweite berufliche Standbein zu kürzen.

Die Unruhe kann man speziell im Mistelbacher Krankenhaus kaum gebrauchen, herrschen doch dort seit dem Abgang des Primars gewisse Auflösungstendenzen.

Gespräche am Dienstag

Nach dem enormen Druck, den die Hebammen in wenigen Tagen aufgebaut haben, zeigt sich die LGA einsichtig und öffnet ihre Häuser wieder. Am Dienstag (nach Redaktionsschluss) werden Gespräche über die konkreten vertraglichen Rahmenbedingungen für die Zukunft verhandelt.

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