Veranstaltungshalle
Mit:uns prescht vor: Unser Entwurf für Pfarrsaal 2.0
WOLKERSDORF. Untätigkeit kann man den Wolkersdorfern wahrlich nicht vorwerfen. Am 21. Oktober will Bürgermeisterin Anna Steindl das Volk befragen, welcher der drei Standorte für den Veranstaltungssaal gewählt werden soll. In einer zwölfseitigen Broschüre werden die Wolkersdorfer über Vor- und Nachteile der Standorte und das Anforderungsprofil an den Saal sowie über den Verlauf der Befragung informiert, die Anna Steindl für sich als verbindlich ansieht.
Einspruch
Gegen diese Volksbefragung legte die Bürgerliste MIT:uns bei der Aufsichtsbehörde Einspruch wegen Rechtswidrigkeiten ein. Diese wäre bei der beschlossenen Verbindlichkeit an das Abstimmungsergebnis gegeben, ist sich Stadtrat Hannes Schwarzenberger sicher. Es wäre einem Gemeinderatsbeschluss gleichgesetzt, allerdings fehlen noch Informationen über die Finanzierung: "Die Verbindlichkeit der Befragung kann nur beschlossen werden, wenn ein sogenannter Bedeckungsvorschlag – also die Finanzierungsplanung des Vorhabens vorliegt", wettert Schwarzenberger
Gegenentwurf
"Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg", prescht die Bürgerliste MIT:uns mit einem eigenen Vorschlag vor. Das von ihr präferierte Pfarrenzetrum ist im Vorausscheidungsprozess bereits rausgefallen. Dennoch hält die Bürgerliste daran fest und präsentiert nun eine Realisierungsmöglichkeit neben der Kirche. "Es ist ein Veranstaltungsort, der sich 40 Jahren bewährt hat und uns daher auch besonders in Bezug auf die Anrainer als gut geeignet erscheint", ist Richard Pleil überzeugt.
Tiefgarage und barrierefrei
Der Architektenentwurf bietet im Erdgeschoss einen Saal für 400 Personen mit Bühne, großem Foyer und allen erforderlichen Nebenräumen, kleinem Wintergarten zum Nachbarn sowie Gastronomie für Catering im Foyer. Eine zweigeschossige Tiefgarage deckt den Bedarf an Abstellfächen. Durch den ebenerdigen barrierefreien Eingang erheben sich die zwei Ebenen nicht über die umliegenden Gebäude. Im Obergeschoss sind Räume für die Pfarre, die mittels Baurechtsvertrag als Eigentümerin des Grundstücks bleibt.
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