Jugendschutz
Schnaps und Tabak bis 18 Jahre verboten
BEZIRK MISTELBACH (ks). Am Donnerstag beschloss der niederösterreichische Landtag, das Jugendschutzgesetz abzuändern. Gebrannter Alkohol darf erst ab 18 gekauft und konsumiert werden. Ebenso wird das Schutzalter für Rauchen – inklusive E-Zigaretten und Wasserpfeifen – auf 18 angehoben.
Im Gegenzug werden die Ausgehzeiten für unter 14-Jährige auf 23 Uhr ausgeweitet. In Kraft wird das mit Jahreswechsel treten.
Markus Dietrich vom Jugendzentrum Outback in Wolkersdorf begrüßt, dass es nun eine einheitliche Regelung aller Bundesländer in diesem Bereich gibt. "Das Anheben des Schutzalters bei Alkohol und Rauchen finde ich o.k. Die Kontrolle ist halt schwierig", gibt der Jugendpädagoge zu bedenken. Im Outback wird das so gelöst, dass Schnaps einfach nicht angeboten wird.
Dietrich attestiert der Jungend diesbezüglich aber ohnehin eine positive Einstellung: "Ich sehe generell einen Trend zu mehr Fitness und Körpererscheinen in den letzten Jahren."
Gesundheitspolitische Zeichen
Landtagspräsident Karl Wilfing verhandelte das neue Jugendschutzgesetz noch maßgeblich für Niederösterreich mit. Bis März war er als Jugendreferent für diese Agenden verantwortlich und initiierte eine Harmonisierung.
Vor allem ein höheres Alter für den Bezug von Tabakwaren war ihm dabei wichtig. "Langzeitstudien zeigen, dass je höher das Einstiegsalter ist, desto geringere Raucherquoten hat ein Land." Er wollte ein gesundheitspolitisches Zeichen setzen, statt zu strafen.
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