Familienberatung: neue Koordinatorin in Poysdorf
Rudi Weiß legt nach 19 Jahren sein Amt als Leiter der Familienberatungsstelle in Poysdorf zurück. Ihm folgt Michaela Kerbl, die bisher Leiterin der Familienberatungsstelle in Laa war, nach und übernimmt als Koordinatorin die Leitung in Poysdorf und Laa.
Die Familienberatung gibt es in Poysdorf bereits seit 42 Jahren und in Laa seit 20 Jahren. "Wir stehen Einzelpersonen, Paaren und Familien in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen klärend und helfend zur Seite", erzählt Michaela Kerbl.
Im Beratungsverlauf wird die persönliche Kompetenz und Eigenverantwortlichkeit gestärkt. In vertraunesvoller Atmosphäre werden im methodisch geführten Gespräch gemeinsam Handlungsalternativen und Lösungen entwickelt. "Die Beratungen sind anonym, verschwiegen und kostenfrei – einen freiwilligen Kostenbeitrag nehmen wir gerne entgegen", so Kerbl.
Das Team setzt sich aus Fachleuten unterschiedlicher Berufsgruppen zusammen: diplomierte Ehe-, Familien- und Lebensberater, diplomierte Sozialarbeiter, Pädagogen, Psychologen, Psychotherapeuten, Juristen und Ärzte. "In Laa und Poysdorf stehen Ihnen Katharina Harmer als Juristin und Anna Maria Brandstötter als Diplompädagogin und Lebens- und Sozialberaterin sowie ich als Lebens- und Sozialberaterin und Pädagogin zur Verfügung", so Michaela Kerbl. In Poysdorf beraten auch Karin Ullmann als dipl. Ehe-, Familien- und Lebensberaterin sowie Mediatorin, Sandra Moun als dipl. Ehe-, Familien- und Lebensberaterin sowie Maria Richter als Juristin und Rudolf Weiss bleibt als dipl. Ehe-, Familien- und Lebensberater weiterhin im Team.
Laa/Thaya
Jeden Montag von 18 – 20 Uhr
Juristische Beratung immer am 1. Montag im Monat
Gärtnerstraße 33, 2136 Laa/Thaya (St. Vitusheim), 0664/88522693
Poysdorf
Dienstag und Mittwoch von 18 – 20 Uhr, jeden Donnerstag von 9 – 11 Uhr
Juristische Beratung immer am 3. Dienstag im Monat von 18 – 20 Uhr
Dreifaltigkeitsplatz 8/8, 2170 Poysdorf, 0664/6101372
Terminvergabe auch nach Vereinbarung möglich. Verpflichtende Elternberatung nach § 95 Abs.1a AußStg wird an den Stellen ebenfalls durchgeführt, diese sind kostenpflichtig. Beratung am Gericht: Jeden Dienstag von 9 - 11 Uhr.
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