Messerstecherei in Wolkersdorf
Ein 30-jähriger Iraki ist wegen versuchtem Mord an einem 32-jährigen Landsmann in Haft.
WOLKERSDORF. Zwei irakische Asylwerber gerieten vergangene Woche in einer Wolkersdorfer Unterkunft aneinander. Dabei dürfte der 30-Jährige den anderen Mann (21 Jahre) mit einem Messer im Unterbauch verletzt haben. Der 32-jährige Flüchtling versuchte sich zunächst selbst zu verarzten. Erst nach über fünf Stunden wurde ein Rettungsdienst verständigt, der den Mann sofort ins Krankenhaus Mistelbach brachte.
Die Stichverletzung wurde als nicht lebensgefährlich eingestuft.
Festnahme wegen Mordversuchs
Vom Verletzten wurde zur Ursache vorerst angegeben, dass er mit dem Rad gestürzt sei. Bei der späteren Befragung durch Beamte der Polizeiinspektion Wolkersdorf beschuldigte er seinen 30-jährigen Bekannten, ihn bei der Auseinandersetzung mit einem Messer verletzt zu haben.
Der Beschuldigte ist, laut Angaben der Polizei, zu den Anschuldigungen nicht geständig, bestätigt jedoch, dass es zwischen ihm und seinem irakischen Bekannten unter Alkoholeinfluss zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sei.
Nach Spurensicherung und Befragung eines weiteren Zeugen wurde der 30-jährige Beschuldigte wegen des Verdachts des versuchten Mordes festgenommen und in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert.
Kaum Kontakt
Rudolf Rögner von der Wolkersdorfer Flüchtlingshilfe kannte die beiden nicht: "Sie gehörten nicht zu jenen Geflüchteten, die die hiesigen Integrationsangebote wahrgenommen haben. Sie haben z. B. die Deutschkurse nicht besucht und sich nicht wegen Arbeitssuche oder Wohnungssuche oder finanzielle Hilfen an uns gewendet. Und jene Geflüchteten wiederum, die sich sehr um Integration bemühen, hatten keinen Kontakt mehr zu ihnen.
Daher wissen wir auch kaum etwas über die beiden Iraker.
Laut Polizei erfolgte die Tat im Zusammenhang mit einer Meinungsverschiedenheit unter den beiden und nicht etwa, weil sie einem Wolkersdorfer ein Handy rauben wollten.
Stark vereinfacht dargestellt: Eine schwere Körperverletzung stellt einen Grund dar, dass kein Asyl gewährt wird. Wer kein Asyl hat und straffällig wird, erfüllt die Kriterien für eine Abschiebung."
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