Mödling
Waldbrandgefahr im urbanen Raum
Die diesjährige Waldbrandverordnung ist bereits seit Ende März in Kraft und gilt bis 31. Oktober 2023.
BEZIRK MÖDLING. Auch wenn es heuer im Frühjahr viel geregnet hat, heißt es Vorsicht walten lassen, betont Feuerwehr-Sprecher Mathias Seyfert, denn: "Vegetationsbrände können zu jeder Jahreszeit entstehen. Eine besondere Gefahr stellen dabei Lagerfeuer, Grillen, Rauchen und die Verwendung von Pyrotechnik dar."
Die Bilanz des Jahres 2022
Im letzten Jahr wurden die 31 freiwilligen Feuerwehren des Bezirks rund 50 Mal zu einem „Flurbrand“ alarmiert – freilich wird daraus nicht immer gleich ein „Waldbrand“. Jedoch gehört der Bezirk Mödling zum „Wildland urban interface“, einer Schnittstelle zwischen urbanem Bereich und „Wildnis“.
Einerseits sind hier viele Menschen im Wald unterwegs und nutzen ihn als Naherholungsgebiet. Dadurch steigt natürlich auch die Brandgefahr. Andererseits sind die Siedlungen im Fall eines Waldbrandes stärker gefährdet, wenn sie nahe an den Wald gebaut werden.
Für Waldbrände gerüstet
Um rasch auf Waldbrände reagieren zu können, hat das Bezirksfeuerwehrkommando weitere Maßnahmen ergriffen: Fahrzeuge und Personal aus verschiedenen Feuerwehren wurden in „Waldbrandzüge“ gegliedert. Sie sollen bei einem Waldbrand mit besonders geländegängigen Fahrzeugen und spezieller Ausrüstung rasch in den Einsatz geschickt werden können.
Der letzte größere Waldbrand-Alarm im Bezirk Mödling datiert vom April 2021. Er ereignete sich oberhalb des Parkplatzes „An der goldenen Stiege“ und war nur 250 Meter vom Wohngebiet entfernt.
Ist eigentlich auch in trockenen Sommerzeiten immer genug Löschwasser verfügbar? Seyfert: "Wir setzen auf eine Mischung aus Hydrantennetz und Tanklöschfahrzeugen. Viele Bereiche des Waldes können über Forststraßen mit Lkw befahren werden, zusätzlich verfügen die Feuerwehren über kleine, geländegängige Fahrzeuge, die ebenfalls Wasser transportieren können. Die letzten Meter wird das Wasser nicht selten auf dem Rücken getragen: in Löschrucksäcken mit Handspritze. Aus der Luft hilft die Flugpolizei, die binnen kurzer Zeit mit einem Löschwasserbehälter zur Stelle ist."
Waldbrandverordnung
Die aktuelle Waldbrandverordnung im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling gilt seit 29. März bis 31. Oktober 2023. Demnach sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe) folgende Tätigkeiten verboten.
jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
das Rauchen sowie
das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B.
Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen
und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, mit einer GeldStrafe bis zu € 7.270,-- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
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