Anrainerparken: neue Regelungen ab Dezember

Alexander Rippka freut sich schon, wenn die neuen Regeln beim Anrainerparken ab 1. Dezember gelten.
  • Alexander Rippka freut sich schon, wenn die neuen Regeln beim Anrainerparken ab 1. Dezember gelten.
  • hochgeladen von Mathias Kautzky

Ab 1. Dezember gibt es beim Anrainerparken in vielen Bezirken einige Neuerungen, auch am Neubau.

NEUBAU. Die Monteure haben alle Hände voll zu tun: Seit Wochen bringen sie bei allen Neubauer Anrainer-Parkzonen neue Zusatztafeln an den Verkehrsschildern an. Ab 1. Dezember ist es nämlich auch Betrieben und Sozialdiensten erlaubt, die insgesamt 598 Anrainerparkplätze im Bezirk zu benützen. Auch Kleintransporter bis 3,5 Tonnen sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, auf Anrainerparkplätzen stehen zu bleiben. Für die Benützung brauchen alle aber einen Parkchip oder eine Pauschalkarte.

Zwischen Bewohnern und Betrieben gibt es aber Unterschiede in der zeitlichen Nutzung: Während Bewohner mit Parkpickerl ihr Auto weiterhin rund um die Uhr auf den Anrainerparkplätzen stehenlassen dürfen, ist es Betrieben nur werktags von 8 bis 16 Uhr gestattet. Motorräder dürfen auf Anrainerparkplätzen nicht stehen.

Neue Anrainerparkplätze

Im Grätzel zwischen Neubaugasse, Lindengasse, Schottenfeldgasse und Neustiftgasse kommen ab 1. Dezember insgesamt 145 neue Anrainerparkplätze dazu. "Damit ermöglichen wir nun im gesamten 7. Bezirk flächendeckendes Anrainerparken", freut sich Bezirksvorsteher Markus Reiter (Grüne).

Die neuen Regeln für die Anrainerparkplätze wurden auch auf Wunsch der Wiener Wirtschaftskammer umgesetzt: "Die Zeit, wo Lieferbetriebe ewig im Kreis fahren mussten, ist endgültig vorbei", so Kammerchef Walter Ruck.
Die Zusatztafeln werden nicht in allen Bezirken montiert: Josefstadts Bezirkschefin Veronika Mickel-Göttfert und City-Vorsteher Markus Figl (beide ÖVP) haben sich gegen die neuen Regeln ausgesprochen. Laut einem Gutachten, das der Rechtsprofessor Bernhard Raschauer erstellt hat, würde die neue Verordnung vor dem Verfassungsgerichtshof nämlich nicht halten. "Wenn man dort also steht, eine Strafe bekommt und diese vor Gericht anficht, wird einem sicher recht gegeben", sagt der Jurist, weil die Anführung des Amtsblatts alleine bei Halte- und Parkverbotsregelungen nicht ausreiche.

Die Betriebe sind dafür

Alexander Rippka vom Taschengeschäft Albert Pattermann in der Kaiserstraße 8 freut sich schon auf die Einführung der neuen Regeln: "Für Lieferanten wird es dann einfacher, Lieferzeiten einzuhalten, weil sie schneller einen Parkplatz finden."

Zum Ausgleich für die Öffnung soll die bezirksweite Quote der Anrainerparkplätze am Neubau übrigens bald von aktuell 20 auf 30 Prozent erhöht werden, kündigt Bezirkschef Reiter an.

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