Kaiserstraße 31
Petition soll Abriss des Gründerzeithauses verhindern
Die Wogen gegen den geplanten Abriss des Gründerzeithauses in der Kaiserstraße 31 am Neubau gehen hoch: Jetzt sammeln Anrainerinnen und Anrainer Unterschriften für einen Baustopp.
WIEN/NEUBAU. "Der Unmut bei uns ist groß", bringt es Johannes Kraus auf den Punkt. Der Architekt, der sein Büro in der Kaiserstraße 30 hat, meint sein Gegenüber damit. Das Gründerzeithaus in der Kaiserstraße 31 steht nämlich kurz vor dem Abriss – und das, obwohl es unter Denkmalschutz steht. Möglich ist das durch das Gesetz der „wirtschaftlichen Abbruchreife“.
Kraus macht jetzt gemeinsam mit Matthias Fiegl-Bibawy Druck: und zwar mittels Online-Petition. "Wir haben in zwei Tagen knapp 800 Unterschriften gesammelt. Erwartet haben wir uns 200 – man sieht, es beschäftigt die Leute sehr." Das Ziel: ein Baustopp für das Gebäude in der Kaiserstraße 31.
Runter Tisch für Erhalt des Hauses
"Wir fordern den sofortigen Stopp des Abbruchs des historischen Straßen- und Hoftraktes Kaiserstraße 31! Es besteht ein großes öffentliches Interesse an der Wahrung eines der ältesten Gebäudeensembles in Wien-Neubau", heißt es im Petitionstext. "Die Öffentlichkeit fühlt sich übergangen. Über die Vorgänge und Absichten wurde nicht bzw. falsch informiert. Wir fordern seitens der verantwortlichen Entscheidungsträger und Behörden Transparenz und Aufklärung!"
Kraus sieht die Politik am Zug: "Das sind 200 Jahre Geschichte, die hier auf dem Spiel stehen. Man muss die Kommunikation suchen und darf nicht sofort Tabula Rasa machen. Da gibt es viel Potential", ist der Architekt überzeugt. Seine Vorstellungen: bestimmte Gebäudeteile zu erhalten, prinzipiell eine "sanftere Gangart" seitens der Eigentümer. Das Biedermeierhaus aus dem Jahr 1803 gehört der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser, die seit 165 Jahren in Wien tätig ist.
An den Orden hat man sich bereits gewandt, Kraus führte bereits Telefonate mit dem zuständigen Verwaltungsdirektor. "Prinzipiell hat man dort die Dramatik der Sache unterschätzt. Einem runden Tisch ist man nicht abgeneigt, ebenso könnte der Straßentrakt erhalten bleiben", meint Kraus. Er fügt hinzu: "Da der Straßentrakt ein eigenständiges Gebäude ist, könnte hier sehr leicht der statische Nachweis auf Standfestigkeit auch von unserer Seite erbracht werden. Das ist bei einem Teilabbruch in Wien behördlich vorgeschrieben. Der Komplettabbruch müsste dann hinsichtlich des behördlichen Bescheides auf Teilabbruch korrigiert werden."
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.