Landesgericht Wiener Neustadt
Betrügerin oder Unwissende?
WIENER NEUSTADT, KÜB. Am Landesgericht Wiener Neustadt musste sich eine 68-jährige ehemalige Zirkusartistin wegen schweren Betruges verantworten. Die Frau hatte auf der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen falsche Angaben zu ihrem Vermögen und Aufenthalt gemacht, und - so die Anklage - damit in vier Jahren rund 58.000 Euro an Mindestsicherung bezogen. Was ihr laut Gesetz jedoch nicht zustand.
Unwissenheit oder glatter Betrug - darüber hatte jetzt ein Schöffengericht zu entscheiden. Die gebürtige Bulgarin (Doppelstaatsbürgerin) bekannte sich teilweise schuldig. Ja, die Angaben auf der Bezirkshauptmannschaft seien nicht korrekt gewesen.
Nein, sie wusste nicht, dass sie ein altes Haus in Bulgarien und einen alten Cadillac als Vermögen hätte angeben müssen.
Weiters wurde ihr vorgeworfen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Küb nur wegen der zu erwartenden Mindestsicherung vorgegaukelt habe, sie sich aber die meiste Zeit im Ausland (Schweiz und Bulgarien) aufgehalten habe. Dazu meinte die Angeklagte: "Ich war mehrere Monate im Ausland, mein einziges Zuhause ist jedoch in Küb." Ihr Reue zeigte sie damit, dass sie bereits 13.000 Euro zurückgezahlt hatte.
"Das, was ich gemacht habe, war unbewusst." (die Angeklagte)
Das Gericht entschied sich gegen sie: 16 Monate, davon zwei Monate unbedingte Haft - die Untersuchungshaft wird ihr angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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