Neu eingerichteter Servicepoint
Erweiterter Parteienverkehr im Rathaus Neunkirchen ab 4. Mai
Die Stadtgemeinde Neunkirchen hat im Zuge der COVID-19-Maßnahmen - unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen - durchgehend Parteienverkehr angeboten. Ab Montag, den 4. Mai kann das Service ausgeweitet werden. Ab dann ist es möglich, dringende Anliegen persönlich im neu eingerichteten zentralen Servicepoint mit den Sachbearbeitern zu besprechen. Dafür gelten die Zeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Mittwoch ist parteienverkehrsfrei. Telefonisch bleibt das Teamnatürlich weiterhin zu den Amtszeiten erreichbar.
NUR für Standesamt/Staatsbürgerschaft ist am Mittwoch persönliche Vorsprache möglich - nach telefonischer Kontaktaufnahme unter 02635/21500
Das Rathaus bleibt weiterhin gesperrt.
Vorgehensweise für persönliche Vorsprachen:
• Die Anmeldung erfolgt beim bereits bestehenden Point of Contact (Zugang Haupteingang vom Hauptplatz)
• Zutritt nur mit Mund-Nasenschutz und unter Einhaltung der Hygieneregeln
• Es dürfen maximal 3 Personen vor dem Point of Contact warten
• Die Mitarbeiter des Bürgerservice klären ab, welche Mitarbeiter im Hause für die Bearbeitung nötig sind und kontaktieren diese
• Nach Aufforderung durch die Mitarbeiter warten Sie im Foyer (nach der Schwingtüre), bis sie der zuständige Mitarbeiter abholt. Auch hier gibt es einen Begrenzung in der Anzahl der wartenden Personen.
• Die Bearbeitung erfolgt im zentralen Servicepunkt mit dem Sachbearbeiter.
• Bitte beachten Sie, dass lediglich das Foyer des Rathauses sowie der Servicepunkt Foyer betreten werden darf, das Rathaus bleibt für den Parteienverkehr weiterhin gesperrt
Die Stadtgemeinde Neunkirchen ersucht auch weiterhin, wenn möglich Anliegen per Telefon, Mail oder Fax zu erledigen, um sowohl Bürger als auch Mitarbeiter weitgehend zu schützen.
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