Die Polizei soll "Luis" nicht holen
Das Verhüllungsverbot könnte sich auf das Maskottchen "Luis" vom SC Eurotor Neunkirchen auswirken.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Seit 1. Oktober greift das umstrittene Verhüllungsverbot in Österreich. So ist es nun verboten, das Gesicht in der Öffentlichkeit hinter Maskierungen zu verstecken oder sich großzügig zu verschleiern. Eine Gesetzgebung, die teils absurde Blüten treibt.
So musste die Polizei bereits wegen des Parlaments-Maskottchen ausrücken. Aber auch unsere heimischen Vereine haben vereinzelt Maskottchen. So wurde am 17. Februar vor zwei Jahren das Maskottchen des Fußballvereins SC Eurotor Neunkirchen feierlich mit Sekt getauft (die BB berichteten).
Luis, wer bist du?
Sind auch diese gefährdet, im Interesse der Sicherheit demaskiert zu werden? Genau genommen darf nämlich der schwarze Panther in dieser Form nicht mehr auf öffentlichen Plätzen auftreten. Schließlich kann wer weiß wer darunter stecken. Das dürfte für den SC Eurotor Neunkirchen interessant werden, denn "Luis" hätte seinen nächsten öffentlichen Auftritt am 18. November, 10-12 Uhr am Neunkirchner Hauptplatz. SC Eurotor-Präsident Dieter Leeb: "Da werden wir eine große Herbstmeister-Party mit allen zwölf Kindermannschaften geben. Natürlich ist da auch Luis dabei."
"Dieses Verbot ist ein absoluter Schwachsinn. Unser Luis soll bleiben wie er ist."
Dieter Leeb, Präsident SC Eurotor Neunkirchen
Leeb hält nichts von einer Polizei-Kontrolle seines Fußballmaskottchens. Genau genommen geht es ja nur um den verhüllten Kopf. Wenn Luis also einen anderen Kopf bekäme... "Sicher nicht. Nicht einmal die Pfoten kommen weg", bleibt der Fußballpräsident hart.
Franz Heimo Füby vom Bezirkspolizeikommando meinte auf Bezirksblätter-Anfrage zu Luis: "Ich denke die Sache wird nicht so heiß gegessen. Wenn man vorher weiß, wer da darunter steckt ist's gut."
"Keine Schwerpunkte"
Bezirkspolizei-Kommandant Oberstleutnant Johann Neumüller stellte im Bezirksblätter-Gespräch bereits klar: "Wir werden bezüglich Verhüllungen keine Schwerpunktkontrollen setzen." Ausrücken müssen die Beamten aber dennoch, falls jemand eine "verhüllte Person" meldet – und wenn es auch nur ein Fußball-Maskottchen ist.
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