Assistenzhund oder – ja, was eigentlich?
Auch Kinder mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung können von einem Assistenzhund profitieren. Sie profitieren möglicherweise auch davon, wenn sie einen Hund bekommen, der kein Assistenzhund ist, das ist jedoch eine andere Geschichte. Bis jetzt war es möglich, Hunde an Familien mit Kindern mit schwerer Behinderung oder chronischer Erkrankung abzugeben – gegen viel oder wenig Geld – ohne, dass genauer gefragt wurde, was dieser Hund für das Kind eigentlich tut. Das hat sich grundlegend geändert. Zuneigung allein oder Streicheln lassen genügt nicht mehr für den Titel „Assistenzhund“.
Im Gesetz §39a BBG steht es ganz genau drin:
(1) Ein Assistenzhund ist ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung – vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung und spezifische Hilfeleistungen – besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet.
(2) Assistenzhunde sollen zum Zwecke der Erweiterung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen eingesetzt werden und dauernd bei der betroffenen Person leben. Darüber hinaus leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Kommunikation und zum Abbau von einstellungsmäßigen Barrieren.
(3) Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde nach Maßgabe der Absätze 4 bis 7.
(4) Der Blindenführhund soll den Menschen mit Behinderung im Bereich der Mobilität weitgehend unterstützen. Er soll die Wahrnehmungsprobleme blinder oder hochgradig sehbehinderter Menschen ausgleichen und ihnen eine gefahrlose Bewegung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung ermöglichen.
(5) Der Servicehund soll Menschen mit Behinderung im Bereich der Mobilität unterstützen. Er soll für Menschen Hilfeleistungen bei jenen Verrichtungen des täglichen Lebens erbringen, die behinderungs-bedingt ohne Unterstützung nur erschwert, unter gefährdenden Bedingungen oder gar nicht möglich wären. Neben den Basisfertigkeiten werden Servicehunde speziell im Hinblick auf den individuell erforderlichen Unterstützungsbedarf der betroffenen Person ausgebildet.
(6) Der Signalhund soll dazu beitragen, die Wahrnehmungsprobleme gehörloser Personen und von Menschen mit schwerer Hörbehinderung auszugleichen. Signalhunde werden speziell dafür ausgebildet, Geräusche und Laute durch physische Berührung anzuzeigen. Als Signalhunde werden auch Hunde bezeichnet, die Menschen mit chronischen Erkrankungen bei damit verbundenen gefährdenden Zuständen unterstützen und Veränderungen des Stoffwechsels sowie der Körperhaltung, die auf eine bevorstehende gesundheitsgefährdende Situation hindeuten, frühzeitig wahrnehmen und anzeigen. Es handelt sich dabei insbesondere um Hunde, die speziell für Menschen mit Diabetes, Epilepsie oder einer anderen neurologischen Beeinträchtigung eingesetzt werden.
Uff. Viel Bürokratie, denkt man. Aber jetzt ist es zumindest klar, warum diese Hunde so wichtig für ihre Besitzer sind und was von den Hunden verlangt werden kann.
Das schaffen wir locker - die Prüfung
Aber das ist noch nicht alles. Weiter unten steht etwas von einem „gemeinsames Gutachten von Sachverständigen“ – das heißt, die Hunde müssen geprüft werden. Und dann steht da noch „Bei dieser Beurteilung ist vor allem auf Gesundheit, Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung, spezifische Hilfeleistungen im jeweiligen Einsatzbereich sowie auf das funktionierende Zusammenspiel des Menschen mit Behinderung mit dem Hund Bedacht zu nehmen“. Die Hunde müssen also auch zusammen mit ihrem Besitzer geprüft werden, heißt das.
Und wie soll das bei einem Kind mit Behinderung gehen? Da wird es in den Richtlinien des Sozialministeriums das erste Mal den Ausdruck „Triadenteam“ geben. Keine Angst, das ist nicht die chinesische Mafia, sondern der Ausdruck für das Team Eltern-Kind-Hund. Die Eltern haben die Verantwortung für Kind und Hund, der Hund muss sowohl mit den Eltern als auch mit dem Kind zusammen eine Prüfung ablegen, dann wird der Hund im Behindertenpass des Kindes eingetragen und alles ist okay.
Und die Kinder, die das nicht können? Für die wird es voraussichtlich einen Familienhund mit therapeutischer Funktion geben, aber das ist wie schon oben gesagt eine andere Geschichte...
Weitere Infos: www.reha-dogs.org
office@reha-dogs.org
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