McDonald's
Inhaber Schwerla zu Parkstrafen in Eisenstadt und Neusiedl

- Schwerla möchte das Parkplatz-Problem seiner McDonald's-Filialen "im Sinne der Gäste" verbessern.
- Foto: McDonald’s Österreich
- hochgeladen von Kathrin Santha
Andreas Schwerla führt als Franchisenehmer McDonald’s-Restaurants in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
EISENSTADT/NEUSIEDL AM SEE. Nachdem in den letzten Tagen einige Artikel bezüglich Parkstrafen bei den von ihm geführten McDonald’s Restaurants in Eisenstadt und Neusiedl erschienen sind, ist er an die RegionalMedien herangetreten und würde gerne darstellen, warum in ausgewählten Restaurants die Parkdauer kontrolliert wird und wie sein Team und er selbst mit Kulanz auf etwaige Reklamationen eingehen.
Dauerparker ohne Konsumation vermeiden
Bei Restaurants an hoch frequentierten Standorten, wie beispielsweise in Eisenstadt oder in Neusiedl, bestehe oftmals die Notwendigkeit eingeschränkte Parkzeiten einzuführen, um allen Gästen bequemes Parken auf den Kundenparkplätzen zu ermöglichen und Dauerparker (v.a. Pendler), die nichts konsumieren, zu vermeiden, so Schwerla.
Parkdauer gekennzeichnet
Bei allen Restaurants mit Parkdauerbegrenzung sei diese durch Schilder am Parkplatz sowie Aufkleber an den Eingangstüren und auch im Gästebereich in den Restaurants klar gekennzeichnet.
"Wichtig ist mir zu betonen, dass Gäste jederzeit bei längeren Besuchen bei Bekanntgabe natürlich auch kostenfrei länger parken dürfen - wir müssen dies dem Dienstleister, der die Kontrollen durchführt, dann aktiv mitteilen", erklärt der Franchisenehmer.
Kein "Körberlgeld" für McDonald's
Den Vorwurf des „Körberlgelds“ durch Parkstrafen weißt er klar zurück, "denn wir erhalten nichts von der Parkraumüberwachung". Im Gegenteil: Er beauftrage für die Parkraumüberwachung einen externen Dienstleister, der sowohl die Kontrolle der Parkplätze als auch die Abwicklung der Parkstrafen übernimmt – und diese für seine Leistung erhält.
"Wenn sich Gäste mit einem Ticket wegen zu langer Parkdauer an unser Restaurantmanagement wenden, weil sie die Vielzahl der Schilder und Hinweise nicht gesehen haben und länger als 120 Minuten vor Ort waren, kommen wir ihnen im Einvernehmen entgegen und veranlassen eine Stornierung der Strafe bei der externen Partnerfirma auf unsere Kosten", geht Schwerla den Kulanzweg.
Im Sinne der Gäste
Aktuell werde das aktuelle System der Parkraumüberwachung evaluiert und in der nahen Zukunft im Sinne der Gäste verbessert.
"Wir möchten aber auch in Zukunft sicherstellen, dass unsere Gäste bei uns parken und damit einen bequemen Restaurantbesuch genießen können – und nicht durch Missbrauch Dritter eingeschränkt sind. Es liegt mir fern, Gäste, die bei uns konsumieren, in irgendeiner Form zu verärgern und wir werden alles dafür tun, dass dies nicht mehr geschieht", stellt Schwerla abschließend klar.


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