Ist das wirklich ein Assistenzhund oder: Papier ist immer noch geduldig
Langsam kommt Licht ins Dunkel, was die neue Regelung für Assistenzhunde betrifft. Das Messerli-Institut arbeitet fleißig an den Prüfungsordnungen, die Sachverständigen für die zukünftigen Prüfungen werden auch informiert, wie Ihre Aufgabe im einzelnen sein wird. Die Übergangsregelungen sind teilweise noch nicht so ganz klar, aber das wird sich auch in der nächsten Zeit finden.
Ihren Ausweis bitte
Was sich offenbar immer noch nicht ausreichend herumgesprochen hat, ist die Regelung über die Nachweise, dass ein Hund auch wirklich ein Assistenzhund ist. Im Zuge der Beratung durch unseren Verein werden wir immer wieder mit der irrtümlichen Annahme konfrontiert, der "Ausweis" oder das Brustgeschirr mit dem Logo der Hundeschule genügen. Das ist nicht der Fall!
Rechtliche Gültigkeit hat ausschließlich die Eintragung des Hundes in den Behindertenpass.
Dass die Service- und Signalhundeführer unter den Assistenzhundeführern das noch nicht alle wissen, ist kein Wunder, schließlich ist das Gesetz noch nicht lange in Kraft. Der dritten Gruppe, also den Blindenführhundehaltern, sollte es eher bekannt sein, hier gibt es die gesetzliche Prüfung bereits seit 1999 - heutzutage dürften sich wohl unter diesen nur mehr sehr leichtgläubige Menschen mit irgendwelchen handgestrickten Plastikkarten oder "internationalen Zertifikaten" zufriedengeben.
An dem teilweise sehr unzureichenden Informationsstand der Service- und Signalhundeführer sind aber die jeweiligen Hundeschulen oft nicht ganz unschuldig, obwohl zumindest die, die dem Sozialministerium bekannt waren, zu den einschlägigen zahlreichen Arbeitskreissitzungen im Ministerium eingeladen waren. Außerdem ist das Gesetz zwar erst am 1.1.2015 in Kraft getreten, aber es wurde schon im Juli 2014 im Nationalrat beschlossen.
Es ist daher wirklich bedauerlich, dass sich auch in den Webseiten der größten österreichischen Ausbildungsstätte, nämlich des Vereins "Partner-Hunde", immer noch unter "Rechtliche Bestimmungen" derartiges findet:
"Der ausgebildete Partner-Hund und sein/e BesitzerIn als Team starten - ausgestattet mit Kenndecke und Ausweis - in ihr "neues Leben".
Eine Zusatzeintragung in den Behindertenpass ist möglich."
Die Ausstattung mit einem bunten, mit Fotos von Hund und Hundeführer versehenem Vereinsausweis ist eine nette Serviceleistung, aber auch nicht mehr. Auch das Brustgeschirr (für das die Hundeführer ja zahlen müssen), mit dem Logo des Vereins darauf, ist vor allem eine Reklame für die Ausbildungsstätte.
Dagegen wäre ja nichts zu sagen, wenn nicht - aus Zeitmangel? - Absichtlich? - der Eindruck erweckt würde, dass die genannten Gegenstände das eigentlich Bedeutsame seien und dass dagegen die Eintragung in den Behindertenpass nur eine unwichtige Nebensache sei.
Wenn die Vorgangsweise dieser Ausbildungsstätte hier besonders kritisiert wurde, dann nicht weil sie die einzige, sondern die am längsten bestehende und mit ihren großen Sponsoren aus dem Industriebereich die prominenteste ist. Das Gesagte gilt natürlich auch für alle anderen Assistenzhundeschulen, die solche oder ähnliche unwahren und unvollständigen Informationen verbreiten.
Was kann nun einem Assistenzhundeführer geraten werden?
- Wenn Ihr Hund bereits im Behindertenpass eingetragen ist, dann bleibt er das auch mit der neuen Rechtslage. Sie werden nur zusätzlich demnächst das Recht dazu bekommen, das amtliche Logo auf dem Geschirr, der Kenndecke oder dem Halsband des Hundes zu führen.
- Wenn Ihr Hund noch nicht eingetragen ist, aber schon vor dem 1.1. 2015 fertig übergeben wurde und nur die Eintragung verabsäumt wurde, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozialministeriumservice.
- Wenn Ihr Hund gerade im Fertigwerden ist, nehmen Sie am besten mit dem Messerli-Institut, Mag. Weissenbacher Tel. +43 1 25077-2699 oder e-mail Weissenbacher@vetmeduni.ac.at an der Vet.med.Uni. Kontakt auf.
Und falls Sie sich jetzt überhaupt nicht mehr auskennen, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung: "Freunde der Assistenzhunde Europas", www.reha-dogs.org, office@reha-dogs.org.
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