Grundwehrdiener in Kittsee angeklagt
Soldaten ließen Freunde ohne Covid-Kontrolle über Grenze
Grenzschutz in Uniform. Für die Republik. Als Soldaten des Bundesheeres. Im Assistenzeinsatz. Mit Kontrollpflicht punkto Covid-Einreise nach Österreich. Verantwortungsvoll die Aufgabe. Salopp gehandhabt von zwei Grundwehrdienern. Die für Freunde Ausnahmen machten, damit diese nicht in Quarantäne mussten. Deshalb standen die Präsenzdiener, wie auch die beiden „Anstifter“ zum Amtsmissbrauch, vor Gericht. Aufhorchen ließ eine Aussage der Grenzschützer, wonach die Covid-Kontrollen bei Vorgesetzten ebenfalls nicht so ernst genommen worden sind… Damit aber nicht genug. Ein „Militarist“ musste sich zudem wegen Kinderpornographie verantworten.
KITTSEE. Eingeteilt zur Überwachung der österreichischen Grenze versahen in Kittsee zwei zugeteilte Präsenzdiener ihren Dienst. Im Assistenzeinsatz des Bundesheeres waren sie 2021 für die Kontrolle der Covid-Zertifikate (Test/Impfung) zuständig. Damals galt, wer keine oder unzureichende Unterlagen hatte, musste als Einreisender nach Österreich in unserem Land eine zehntägige Quarantäne „absitzen“.
Familie nach Bosnien-Urlaub durchgewunken
Als Freund des Erstangeklagten ging das aber auch anders. Nämlich ohne Kontrolle. Wie etwa bei der Rückreise eines Kumpels, der mit seiner Familie in Bosnien Urlaub gemacht hatte. Da wurde der langjährige Freund samt Ehefrau und Kindern einfach durchgewunken. Auch gab es dann noch die Bitte, bei seinem Vater „die Augen zuzudrücken“…
Kameraden zum "Mitmachen" überredet
Um einem weiteren Bekannten diesen „Dienst der Nicht-Kontrolle“ an der Grenze gewähren zu können, überredete der Erstangeklagte einen Kameraden seines Wachzuges, ebenfalls „mitzumachen“. Nämlich dann, wenn er selbst nicht im Dienst ist. Über Bekanntgabe von Autokennzeichen und Namen funktionierte das auch. Etwa bei einem gebürtigen Bosnier, der mit seiner schwangeren Frau nach Österreich einreiste. Selbstverständlich ohne die nötigen Covid-Dokumente.
Anstiftung und Amtsmissbrauch: 4 Angeklagte
Jene beiden Männer, die um diesen „Freundschaftsdienst“ ersuchten, teilten sich mit den zwei Grundwehrdienern die Anklagebank im Landesgericht Eisenstadt. Alle vier Beschuldigten zeigten sich reumütig geständig, einerseits wegen der „Anstiftung“, andererseits wegen des Amtsmissbrauches. Allerdings erklärten die Männer unisono, dass es keine Bezahlung gab und es niemals um Geld gegangen ist. Dass es auch solche Fälle gegeben haben soll, erfuhren die Angeklagten aus den Medien.
Auch Offiziere und Vorgesetzte unter "Tätern"
Für großes Erstaunen bzw. eine sprichwörtliche "Bombe" sorgten die Aussagen der beiden Präsenzdiener. Sie behaupten nämlich, dass die Covid-Kontrollen auch bei Offizieren und Vorgesetzten nicht immer ernst genommen worden sind. In ähnlicher Wortwahl schilderten die beiden Grundwehrdiener ein Beispiel: „In einer WhatsApp-Gruppe unserer 5 Kompanien bat ein Wachtmeister, also ein Gruppenkommandant, dass man seine Schwester bei der Einreise nicht kontrollieren, sondern durchwinken soll…“. Wahrlich eine Behauptung, die beim Bundesheer noch für Aufregung und weitere Nachforschungen sorgen wird.
Schuldsprüche und Haftstrafen
Der Schöffensenat sprach alle vier Angeklagten für schuldig. 4 bis 5 Monate Freiheitsentzug gab es für die Grundwehrdiener, die zum Zeitpunkt der Straftat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Für die „Anstifter“ setzte es die Mindeststrafe von 6 Monaten Haft. Sämtliche Urteile wurden auf 3 Jahre bedingt ausgesprochen und sind nicht rechtskräftig.
Über Kinderporno zum Durchwinkskandal
Aufgeflogen ist der „Missbrauch der Amtsgewalt“ an der Grenze dadurch, dass die Handynummer des Erstangeklagten im Rahmen von Kinderporno-Erhebungen aufgetaucht ist. Nachforschungen in Chats auf seinem Handy brauchten dann diese „Durchwinkerei“ ans Tageslicht. Punkto pornographischer Darstellungen Minderjähriger ging es konkret um ein Video, in dem eine erwachsene Frau mit einem sehr jungen Burschen Sexhandlungen vollzog.
"Ich finde es ekelig... offenbar blöd gelaufen"
Der Beschuldigte verantwortete sich damit, dass er das Video per WhatsApp unaufgefordert erhalten und nur einmal kurz angeschaut hat. „Ich finde es ekelig. Warum ich es über Monate nicht gelöscht habe… Ich dachte, ich habe es entfernt. Das ist offenbar blöd gelaufen. Ich wusste gar nicht mehr, dass es sich auf meinem Handy befindet.“
Freispruch im Zweifel
Auch wenn diese Erklärung eher nach einer „billigen Standard-Ausrede“ klang, urteilte das Schöffengericht mit: „Freispruch im Zweifel!“ Begründet unter anderem damit, dass ein Gutachter festgestellt hat, dass vor dem Anklicken des Videos - aufgrund eines verschwommenen Bildes - nicht ersichtlich war, dass es sich um einen „Kinderporno“ handelt. Nicht rechtskräftig.
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