Verdacht des Amtsmissbrauches von Bgm Ulram in Halbturn
Splittung des Projektes "Gemeindezentrum" zwecks Umgehung der Schwellenwertgrenzen.
Das Vorhaben "Gemeindezentrum Halbturn", wurde durch Bürgermeister Ulram bei der Gemeindeversammlung am 22. Juni 2012 vorgestellt und mit dem Bürgermeisterbrief vom 3. Juli 2012 an alle Haushalte verteilt. Als Unterlage dazu diente eine Bebauungsstudie vom Bausachverständigen der Gemeinde Halbturn Architekt Ing. DI Johannes Kandelsdorfer. Diese Bebauungsstudie beinhaltete die Räumlichkeiten: Polizeiinspektion, Gemeindeamt, Volkshochschule, Postpartnerstelle, Sparkasse, Tagesheimstätte und Mehrzweckhalle samt Keller für Vereine und diverse Veranstaltungen. Neben der Bebauungsstudie wurde im besagten Bürgermeisterbrief auch die Finanzierung von so einem zentralen Projekt dargestellt. Dazu gab es die Kostenschätzung des Sachverständigen Architekt Ing. DI Johannes Kandelsdorfer in der Höhe von 3.000.000.-€
Bei der Gemeinderatssitzung vom 17 September 2013 präsentierte Bürgermeister Ulram die direkte "Auftragsvergabe zur Ausschreibung Planung und ÖBA" von plötzlich zwei Projekten. Aus dem Projekt Gemeindezentrum wurden auf einmal das Projekt Um- und Zubau Gemeindeamt und das Projekt Mehrzwecksaal. Die Kostenschätzungen betrugen nur mehr 1.000.000€ für den Mehrzwecksaal und 900.000€ für den Um- und Zubau Gemeindeamt. Erst dadurch war es dem Bgm Ulram möglich die direkte Vergabeart zu wählen, weil die Schwellenwertgrenzen von 100.000€ nicht überschritten wurden. Für die FPÖ Halbturn im Gemeinderat war der Verdacht gegeben, dass Bgm Ulram diese Splittung nur deshalb vorgenommen hat um den Auftrag direkt vergeben zu können.
Wechsel des Bausachverständigen zur Umgehung des Ausschreibungsrechtes
Bis zur Ausschreibung der Auftragsvergabe war der Bausachverständige der Gemeinde Halbturn Herr Architekt Ing. DI Johannes Kandelsdorfer. Für die Vorbereitung der Ausschreibung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurde der Bausachverständige gewechselt. Statt Architekt Ing. DI Johannes Kandelsdorfer wurde BM Johann Gartner zum Bausachverständigen der Gemeinde durch den Bürgermeister für dieses Projekt bestellt. Dieser bereitete die Ausschreibung vor, machte die bereits erwähnten neuen Kostenschätzungen und gab die jeweiligen Raumprogramme vor. Erst dadurch wurde es möglich, dass sich auch Architekt Ing. DI Johannes Kandelsdorfer bei dieser Ausschreibung beteiligen konnte. Nach Angebotsöffnung und Zusammenfassung der Angebote, empfahl der neue Bausachverständige der Gemeinde Halbturn, BM Johann Gartner der Gemeinde den Billigst- und Bestbieter, Architekt Ing. DI Johannes Kandelsdorfer, mit der Planung und ÖBA zu beauftragen.
Für die FPÖ Halbturn im Gemeinderat war der Verdacht gegeben, dass Bgm Ulram diesen Wechsel des Bausachverständigen nur deshalb vorgenommen hat um Herrn Architekt Ing. DI Johannes Kandelsdorfer auch zu dieser Aufttragsvergabe einladen zu können.
Verdacht des Amtsmissbrauches von Bgm Ulram - Halbturn
Somit war aus Sicht der FPÖ Halbturn aus den zwei dargestellten Gründen der Verdacht gegeben, dass Bgm Ulram sich des Amtsmissbrauches schuldig gemacht hat. FPÖ Gemeinderat Manfred Haidinger hat daher bereits in der Sitzung darauf hingewiesen und den Antrag gestellt, das Vergabeverfahren einzustellen und neu zu beginnen. Die ÖVP allen voran Bgm Ulram und GV Thury beharrten auf Abstimmung. O-Ton: "Hören wir auf zum diskutieren, stimmen wir ab und fahren wir drüber, wir haben ja eh die Mehrheit". So geschah es dann auch und Architekt Ing. DI Johannes Kandelsdorfer erhielt mit den Stimmen der ÖVP den Zuschlag für beide Projekte.
Die FPÖ Halbturn wird daher nach Prüfung der Rechtslage eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft übermitteln.
Wir sind der Meinung, dass auch in Gemeinden mit fraktioneller Mehrheit für den Bürgermeister die Rechtsstaatlichkeit nicht abgeschafft sein kann. Dies sei Bgm Ulram auch ins Stammbuch geschrieben, so Manfred Haidinger abschließend.
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