Assistenzhund
Ist jeder Partnerhund ein Assistenzhund?

- hochgeladen von Gloria Petrovics
Vor sage und schreibe 8 Jahren ist mein Artikel in „mein Bezirk“ (Ausgabe Neusiedl am See) erschienen https://www.meinbezirk.at/neusiedl-am-see/c-gesundheit/gesetze-das-ist-etwas-fuer-die-anderen_a2103505 Hat sich inzwischen etwas geändert? Nein, nicht wirklich. Immer noch werden Partnerhunde übergeben, die nach der geltenden Rechtslage nur Haushunde und keine Assistenzhunde nach § 39a Bundesbehindertengesetz sind. Nur dass statt dem 6. Mai 2017 die feierliche Übergabe der Hunde am 18. Oktober 2025 stattfindet. Und dass Deutschland auch inzwischen ein Gesetz hat, wonach dort nur Hunde aus Österreich als Assistenhunde anerkannt werden, die die staatliche österreichische Prüfung erfolgreich absolviert haben. Aber das scheint ja niemanden zu interessieren.
Es wurde einem ja von dem Verein „Partner-Hunde Österreich“ ein „Prüfzeugnis“ und ein „Ausweis“ ausgehändigt und versichert, dass man mit diesem Hund jetzt alle Sonderrechte hätte. Man dürfe den Hund in Lebensmittelgeschäfte mitnehmen, in Kinos und Theater, sogar in Arztpraxen und Krankenhäuser. Ja, solange die jeweiligen Gegenüber keine Ahnung von der Rechtslage haben und sich von der netten blauen Kenndecke und dem tollen Ausweis mit der Aufschrift „Assistance Dog International“ beeindrucken lassen... Und solange auch ahnungslose Polizisten den hochgelobten Partner-Hund ohne staatliche Prüfung nicht beanstanden, weil der gesetzeswidrig ohne Maulkorb herumrennt, kann das auch gut gehen. Wenn es aber jemand genau wissen will? Dann wird es unangenehm.
"Zeigen Sie mir bitte die Eintragung des Hundes in den Behindertenpass. Und bitte auch den Assistenzhundehalter:innenausweis. Haben Sie nicht? Haben Sie wenigstens das Prüfzertifikat vom Messerli-Institut dabei? Dann tut es mir leid, das macht 300 Euro, weil Ihr Hund ohne Maulkorb und Leine ist - Sie kriegen einen Bescheid von uns."
„Aber ich habe doch die Dokumente von Partner-Hunde Österreich. Die Frau Färbinger hat mir doch gesagt, das reicht. Ich habe zwar da so komische Gerüchte gehört, dass da etwas nicht stimmen soll, aber das gibt es doch nicht. So ein bekannter und seriöser Verein – der ist gemeinnützig, alle spenden für diese Hunde. Ich kann das nicht glauben, dass ich rechtlich gesehen nur einen ganz gewöhnlichen Haushund habe“ - so und ähnlich sind dann die Reaktionen der betroffenen Hundebesitzer.
Glauben sollte man in der Religion – besser sind Fakten, die da wären:
1) Nur ein Hund mit staatlicher Zertifizierung ist ein Assistenzhund – eine vereinsinterne Prüfung reicht nicht aus!
2) Nur mit einem staatlich zertifzierten Assistenzhund hat man die Sonderrechte, die Assistenzhundeteams im Gesetz zustehen
3) Wenn man draufkommt, dass der geliebte Partnerhund nur ein gewöhnlicher Haushund ist, sollte man schnellstens das Messerli-Forschungsinstitut wegen Nachholung der staatlichen Prüfung kontaktieren https://www.vetmeduni.ac.at/assistenzhunde
Nun noch meine dringende Bitte: vielleicht kennen Sie einen Partnerhundebesitzer oder eine Partnerhundebesitzerin - bitte informieren Sie ihn oder sie über die Rechtslage. Sie finden alle Informationen sowie Kontaktdaten unter www.assistenzhunde.eu


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