AK im Bezirk Neusiedl
12.200 Euro für Angestellten erstritten
Ein Angestellter aus dem Bezirk Neusiedl am See suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer (AK)-Bezirksstelle in Neusiedl am See. Nachdem er ein halbes Jahr kein Gehalt bekommen hatte, wurde er auch noch gekündigt und vom Arbeitgeber beschuldigt, Schaden in der Höhe eines sechsstelligen Euro-Betrages verursacht zu haben. Die Arbeiterkammer half und der Arbeitnehmer bekam rund 12.000 Euro.
NEUSIEDL AM SEE. Ein Beschäftigter eines Unternehmens aus dem Bezirk Neusiedl am See, welches Oldtimer restauriert und verkauft, bekam sechs Monate lang kein Gehalt von seinem Arbeitgeber. Und als ob das nicht genug wäre, wurde er auch noch fristwidrig - ohne Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist - gekündigt.
Entgelt verweigert und gekündigt
Der geschädigte Angestellte aus dem Bezirk Neusiedl am See suchte nach seiner fristwidrigen Kündigung Rat bei der Arbeiterkammer (AK) Neusiedl am See, die dessen Arbeitgeber daraufhin aufforderte, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Mit den Vorwürfen konfrontiert, behauptete der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hätte ihm einen Schaden in der Höhe eines sechsstelligen Betrages verursacht. Mit dieser Begründung verweigerte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung der ausstehenden sechs Monatsgehälter.
Vor Gericht behandelt
Dank des Arbeiterkammer (AK)-Rechtsschutzes wurde der Fall des Geschädigten aus dem Bezirk Neusiedl am See schließlich vor Gericht gebracht und die offenen Gehaltsforderungen des Arbeitnehmers in Höhe von insgesamt 12.215 Euro wurden eingeklagt. Der Arbeitgeber konnte vor Gericht schließlich nicht beweisen, dass der Arbeitnehmer den von ihm behaupteten Schaden verursacht hatte. Das Urteil fiel deshalb zugunsten des Arbeitnehmers aus und er kam dank der Hilfe durch die Arbeiterkammer (AK) endlich zu seinem Geld.
Arbeiterkammer (AK)-Juristin Daniela Schubert hält zu diesem positiv aufgeklärten Fall aus dem Bezirk Neusiedl am See fest:
"Gerade hier wird sehr deutlich, wie wichtig der AK Rechtschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, weil bei derartig hohen Streitwertsummen die Belastung durch Anwaltskosten durchaus existenzbedrohend sein kann.“
Auch interessant:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.