Betriebshilfe von WKB und SVS
FiW-Vorsitzende aus Bezirk Neusiedl profitierte
Im Burgenland sind mehr als die Hälfte der Unternehmen Ein-Personen-Unternehmen. Gerade in diesem Bereich ist es existenzbedrohend, wenn die Unternehmerin bzw. der Unternehmer durch Krankheit oder Unfall länger ausfallen.
NEUSIEDL AM SEE. Die Wirtschaftskammer Burgenland (WKB) bietet gemeinsam mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) mit der Betriebshilfe Unterstützung für Unternehmen an.
Betrieb bei Ausfall fortsetzen
Seit 20 Jahren wickelt Frau in der Wirtschaft (FiW) gemeinsam mit der SVS das Projekt Betriebshilfe im Burgenland ab. Für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit und Unfall sowie für die Zeit des Mutterschutzes oder Pflege eines behinderten Kindes kann eine Ersatzkraft als Betriebshelferin bzw. Betriebshelfer eingestellt werden. Die Kosten dafür übernimmt die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.
„Im Falle einer Erkrankung muss der Betrieb reibungslos weiterlaufen, sonst ist der Fortbestand des Unternehmens gefährdet. Die Gründe für die Ausfälle reichen von Schwangerschaft über Operationen bis hin zu Autounfällen und Krebserkrankungen“, erklärt Petra Schumich, Landesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft.
Bianca Hartmann, FiW Bezirksvorsitzende und Gastronomin in Neusiedl am See, nahm vor sieben Jahren die Betriebshilfe in Anspruch als sie mit ihrem Sohn Ben schwanger war. So konnte sie ihre kleine Weinbar LARGO geöffnet lassen und war finanziell abgesichert.
„Im vergangenen Jahr war eine Hüft-Operation nötig. Ohne die Betriebshilfe hätte ich nicht gewusst, wie ich mein Unternehmen weiterführen soll, da die zusätzlichen Personalkosten für mein kleines Lokal nicht tragbar gewesen wären. Die finanzielle Unterstützung nach meiner Operation war eine Erleichterung. Die Betriebshilfe war mir eine große Stütze“.
Zahlen und Fakten
In den 20 Jahren wurde die Betriebshilfe 794 mal in Anspruch genommen. An 35.384 Einsatztagen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe als Betriebshelfer 225.598 Stunden existenzsichernde Arbeit geleistet.
„Die finanzielle Unterstützung soll den Mehraufwand teilweise abdecken, der durch die zusätzlichen Personalkosten einer Betriebshilfe entsteht“, erklärt Charlotte Jautz, Geschäftsführerin von Frau in der Wirtschaft und Ansprechpartnerin für die Betriebshilfe in der Wirtschaftskammer Burgenland.
Bis zu 15 Euro pro Stunde werden für 40 Stunden pro Woche und bis zu einer Höchstdauer von 70 Tagen pro Kalenderjahr bei einem Unfall oder Krankheit gewährt. Bei Schwangerschaft und Geburt, während der Mutterschutzwochen, im Regelfall acht Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.
Weitere Infos: wko.at/service/b/arbeitsrecht-sozialrecht/betriebshilfe-burgenland.html
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