Volksbegehren zur Vogeljagd
Verein gegen Tierfabriken fordert Fallen-Verbot

- In Oberaschbach (Bezirk Amstetten) fanden zwei Spaziergänger im März einen „Norwegischen Krähenfang“ mit zwei verstümmelten Rabenkrähen.
- Foto: VGT
- hochgeladen von Christoph Fuchs
Aktuell häufen sich laut dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) in Niederösterreich Meldungen von Vogelfallen. Die Tierschützer haben diesbezüglich ein Volksbegehren aufgesetzt.
NÖ. Im Bezirk Korneuburg seien demnach drei Elstern in einem in NÖ nicht zugelassenen Fallentyp gefunden worden. Eine davon sei bereits tot gewesen. Im Bezirk Amstetten wurden zwei Rabenkrähen in einem „Krähenfang“ gefunden, die mit abgeschnittenen Schwungfedern illegal als Lockvögel eingesetzt worden sein sollen.
„Die Fallenjagd ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig und besonders grausam, da sie die Tiere schwerem Leid und großer Angst aussetzt. Land und Bezirke stehen in der Verantwortung“
, heißt es vom VGT in einer Aussendung.

- Im Fall einer Meldung vom 14. März in der Gemeinde Hagenbrunn (Bezirk Korneuburg) war eine von drei gefangenen Elstern bereits verstorben.
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Drei Elstern gefangen - eine tot
Im Fall einer Meldung vom 14. März in der Gemeinde Hagenbrunn (Bezirk Korneuburg) war eine von drei gefangenen Elstern bereits verstorben. Die beiden anderen versuchten, aus den Gitterkäfigen zu entkommen - bis sie der Finder frei ließ. Elstern sind eigentlich geschützt. In den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg gibt es aber diesbezüglich Ausnahme-Verordnungen für die Singvögel. Die in Hagenbrunn eingesetzte Falle vom Typ „Kleiner Elsternfang“ sei aber laut VGT in Niederösterreich nicht erlaubt - in Oberösterreich bspw. dagegen schon.
Rabenkrähen mit abgeschnittenen Federn
Auch andere Vögel wurden bereits in Fallen entdeckt: In Oberaschbach (Bezirk Amstetten) fanden zwei Spaziergänger im März einen „Norwegischen Krähenfang“ mit zwei verstümmelten Rabenkrähen. Den Tieren wurden laut VGT ihre Schwungfedern abgeschnitten, um sie flugunfähig zu machen. Eine der flugunfähigen, stark abgemagerten Rabenkrähen sei nach den Strapazen noch am selben Tag in der Obhut des Tierschutzvereins Amstetten verstorben.
„Dass die Jagd auf Rabenkrähen während der Brutzeit im März erlaubt ist und dass die nicht-selektiven, EU-rechtlich verbotenen Krähenfänge in Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten zugelassen werden, stellt einen doppelten Verstoß gegen EU-Recht dar“,
meinen die Tierschützer vom Verein gegen Tierfabriken.
So reagiert der NÖ Jagdverband auf Vorwürfe des VGT:
Volksbegehren will Fallen verbieten
Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ und ehemaliger Tierarzt, meint dazu:
„Das Töten von hochintelligenten Rabenvögeln, nur weil sie manche Jägerinnen und Jäger als vermeintliche Konkurrenz sehen, ist vorgestrig und aus tierethischer Sicht völlig inakzeptabel! Einmal mehr zeigt sich, dass das Jagdrecht nicht auf der Ebene der Länder bleiben kann und darf.“
Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ fordert ein Verbot „grausamer Fang- und Jagdmethoden“, wie es vom VGT heißt. Das Volksbegehren kann von allen in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem Gemeindeamt und online mittels ID Austria unterschrieben werden.
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