Normverbrauchsabgabe steigt
Auch das Sportlenkrad ist NoVA-pflichtig
Alles was bei Übernahme eines Autos vom Händler im Preis enthalten ist, wird auch bei der Berechnung der NoVA berücksichtigt – auch Sonderausstattung.
OÖ. Der Käufer eines Fahrzeuges bezahlt die Normverbrauchsabgabe (NoVA) an den Händler, dieser führt sie dann an das Finanzamt ab. Grundsätzlich sind alle Leistungen, die der Importeur oder der Erzeuger erbringt, NoVA-pflichtig, egal ob Sportlenkrad, Breitreifen oder jegliche Sonderausstattung. Keine NoVA-Pflicht entsteht, wenn die Leistungen erst nach Übernahme des Fahrzeuges erbracht werden und dafür ein individueller Auftrag mit entsprechendem Entgelt erteilt wird, wie bei einer Alarmanlage, Zusatzscheinwerfern oder einer Hifi-Anlage.
Mehr Infos zur NoVA auf oeamtc.at
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.