Steinkellner kritisiert Regierung
Muttertagsregelung: Zunächst Unklarheit – jetzt Besuchs-Okay vom Land OÖ

Laut oö. Verkehrslandesrat Günther Steinkellner (FPÖ) ist es weiter unklar, ob am Muttertag der Grenzverkehr für Familienbesuche zwischen Bayern und OÖ erlaubt ist.  | Foto: Danny Jodts
  • Laut oö. Verkehrslandesrat Günther Steinkellner (FPÖ) ist es weiter unklar, ob am Muttertag der Grenzverkehr für Familienbesuche zwischen Bayern und OÖ erlaubt ist.
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Ist es nun am Muttertag erlaubt, die Grenze zwischen Bayern und Oberösterreich zu überqueren, oder nicht? Große Unklarheit herrscht über die von der Bundesregierung verkündete "Muttertagsregelung", wonach Angehörige, zum Besuch von Mutter bzw. Eltern, am 10. Mai die Grenze passieren dürfen. Nun informiert der oö. Verkehrslandesrat Günther Steinkellner (FPÖ), dass die Grenzregelung explizit nur für Salzburg und nicht für Oberösterreich gelte.

OÖ. „Ob die Muttertagsregel auch in Oberösterreich Anwendung findet, steht in den Sternen. Außer medialer Aussendungen, wurden keine weiteren, konkreten oder offiziellen Informationen an die Verkehrsabteilung in Oberösterreich übermittelt. Zahlreiche Fragen betreffend den Muttertagsbesuchen bleiben somit offen“, so Steinkellner.

"Mangelhafte Informationspolitik"

Es sei somit unklar, ob eine Gleichbehandlung aller Bundesländer im Zusammenhang mit der Muttertagsregel nach dem Salzburger-Modell, gewährleistet ist. „Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit sind essentielle Grundpfeiler der österreichischen Verfassung. Aktuell werden diese wichtigen Säulen von Seiten der Bundesregierung immer mehr ins Wanken gebracht. Die geplagten Österreicher, welche unter der mangelhaften Informationspolitik und der schlampigen Rechtsauffassung einzelner Ministerien leiden, haben das Nachsehen“, so Steinkellner.

Update, 10. Mai – Info vom Land OÖ:

Laut einer offiziellen Pressemeldung des Landes OÖ sind Verwandtenbesuche am heutigen Muttertag in Bayern möglich. Dies gelte aber nur für einen „besonders berücksichtigungswürdigen Grund im familiären Kreis“. Für die Besuche von Angehörigen am Muttertag reicht „eine Glaubhaftmachung an der Grenze“ aus. Diese Regelung ist mit dem Bund abgesprochen worden, informiert das Land OÖ

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