In Oberösterreich
Wölfe dürfen ab 1. Juli geschossen werden
Die Schonfrist für Isegrim ist vorbei: Ab 1. Juli 2023 dürfen in Oberösterreich sogenannte Problemwölfe geschossen werden. Der Abschuss ist jedoch immer das letzte Mittel und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.
OÖ. Die neue Wolfsmanagementverordnung des Landes, die am 26. Juni beschlossen wurde, soll den strengen Schutzrichtlinien für Wölfe entsprechen – aber gleichzeitig die Nutzung der Natur als Naherholungsraum und die traditionelle Tierhaltung auf Almen und Weiden weiterhin ermöglichen. Neu ist, dass den Abschuss eines Wolfes in OÖ nicht mehr die Behörden genehmigen müssen, sondern die Entscheidung schlussendlich bei den Jägern selbst liegt.
Wolf-Abschuss unter strengen Auflagen
Geschossen werden dürfen nur jene Wölfe, die ein "gefährliches Verhalten" gegenüber Menschen zeigen oder jene, die sich auf die Jagd von Nutztieren "spezialisiert" haben (sogenannte "Schadwölfe").
Laut der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) ist ein Wolf-Abschuss immer das letzte Mittel ("Ultima Ratio") – und bedarf daher einiger Voraussetzungen: So muss ein abzuschießender Wolf "mehrmaliges, auffälliges Verhalten" im Nahbereich von Siedlungen oder Menschen zeigen. Außerdem sei zuerst zu versuchen, das Tier zu "vergrämen", also zu verscheuchen. Bei einem "Schadwolf" muss es, trotz eines Schutzes der Nutztiere – etwa durch Zäune – mehrmals zu Rissen kommen, bevor die Jäger ausrücken dürfen.
Landesrätin: "Es ist der richtige Zeitpunkt"
"Ab 1. Juli können wir in Oberösterreich rasch Schritte ergreifen, wenn ein Wolf gefährliches Verhalten zeigt. Nach einer Reihe von Wolfssichtungen im Siedlungsgebiet und der wachsenden Zahl von Rissen, kommt die Wolfsverordnung zum richtigen Zeitpunkt. Der Abschuss von Risiko- oder Schadwölfen bleibt Ultima Ratio – doch er ist möglich. Das ist wichtig und richtig für die Sicherheit der Bevölkerung und natürlich für unsere Alm- und Landwirtschaft", sagt Langer-Weninger.
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