Neckenmarkt
Bedingte Haft für 75-Jährigen wegen Betrug um Pensionsansprüche

Wegen schweren Betruges im Rahmen seiner Pensionsansprüche wurde ein 75-jähriger Rentner zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. | Foto: Heigl
  • Wegen schweren Betruges im Rahmen seiner Pensionsansprüche wurde ein 75-jähriger Rentner zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
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Frechheit siegt - nicht immer! Denn der schamlose Versuch, rund 11.000 Euro "Pension" zu ergaunern, endete für einen 75-Jährigen mit Schuldspruch wegen schweren Betruges und einer bedingten Haftstrafe. Zudem muss er das erschlichene Geld an die PVA zurückzahlen.

BEZIRK OBERPULLENDORF. Der Rentner mit ungarischen Wurzeln, derzeit mit einer Adresse in Eisenstadt, gab bei der Pensionsversicherungsanstalt an, vom 1. August 2021 bis 31. März 2023 in Neckenmarkt gewohnt zu haben. Deshalb beantragte er einen Ausgleichszulagen-Bonus und bekam 10.879,06 Euro ausbezahlt. Allerdings unter Betrugsabsicht, wie die Staatsanwaltschaft klarmachte. Denn der 75-Jährige hat an seiner burgenländischen Adresse nicht, wie vorgeschrieben, gelebt, sondern dort lediglich das Geld kassiert.

„Haben sie bei der Polizei die Wahrheit gesagt?“, wollte Richterin Dr. Karin Lückl wissen. „Ich war nervös. Bin nicht sicher, ob alles stimmt. Habe zwar das Protokoll unterschrieben, aber das war ja so umfangreich. Der Papierstapel war zirka 10 cm hoch!“ „Bitte?“, zeigte sich die Vorsitzende verwundert. „Ihre Niederschrift hat lediglich zwei Seiten!“ „Ääh!, Ja, aber nervös und so!“

"Sie konnten das Garagentor nicht öffnen!"

„Laut Anklage haben sie nicht in Neckenmarkt gewohnt!“ „Doch. In einer Mietwohnung!“ „Nein, das schon gar nicht. Sie hatten dort lediglich ein Zimmer, so die Auskunft vom Vermieter, der in der Mietwohnung lebte!“ „Ja, aber ich war immer dort!“ „Bei einer Überprüfung durch die Polizei haben sie erklärt, dass ihr Auto bei diesem Haus in einer Garage geparkt war, deshalb habe man ihren Wagen nicht oft gesehen!“ „Ja, genau!“ „Komisch nur, dass sie vor den Beamten nicht wussten, wie man das Garagentor öffnet!“ „Äääh“.

„Eigenartig auch, dass in diese Garage gar kein Auto gepasst hätte, da der Abstellraum voll mit Geräten und Maschinen war. Wie erklären sie das?“ „Das ist nicht das Wesentlichste, ob genug Platz für ein Auto war!“ „Aha. Sie meinen also, wenn kein Platz in der Garage ist, in der sie ihren Wagen geparkt haben wollen, ist das unwesentlich?“ „Genau!“ „Interessant!“

Kontrollen der Polizei

„Obwohl sie eingeschränkt bewegungsfähig sind und vor dem Haus ein großer Abstellplatz ist, hätten sie ihren Pkw fallweise auch in einiger Entfernung geparkt. So ihre Aussage vor den Inspektoren, weil diese bei zahlreichen Kontrollfahrten den von ihnen benützten Wagen, einen grünen Mercedes, nie gesehen haben!“ „Ja, richtig!“ „Laut Lichtbildern der Polizei führen von dort aber 35 Stufen zu ihrem Haus!“ „Nein, nur drei!“

Als dem Rentner die Fotos gezeigt wurden, sagte er: „Die Gegend kenne ich nicht!“ „Hören sie mal, diesen Ort haben sie als Parkplatz angegeben!“ „Äähhh!“ „Das ist Nickelsdorf und nicht der 10. Bezirk in Wien. Wenn sie in Nickelsdorf gewohnt haben, werden sie sich dort wohl auskennen, oder?“ „Ääähhh!“. „Herr Angeklagter, was sagen sie dazu, dass ihr Vermieter bei der Polizei angegeben hat, dass sie 2021 sporadisch und 2022 maximal 10 Mal in ihrem Zimmer geschlafen haben?“ „Der trinkt viel! Außerdem ist er Angler und viel unterwegs. Der sieht nicht alles!“

Wohnsitz in Ungarn

„Aha“, sagte die Richterin: „Wie erklären sie mir jetzt, dass sie in Ungarn einen gemeldeten Wohnsitz bei Sopron haben? Seit 2014. Also nicht nur in Österreich, ihre diesbezügliche Aussage war falsch!“ „Ääähhh. Ich habe mich dort schon lange abgemeldet. Keine Ahnung, warum die ungarischen Behörden das nicht gelöscht haben! Das ist nicht meine Schuld!“

„Interessant sind auch die Aussagen des Postboten von Neckenmarkt. Der meinte, anfangs haben sie am Tag der Pensionsauszahlung im Auto vor der angeblichen Wohnadresse gewartet und das Geld in bar übernommen. Dann haben sie seine Telefonnummer verlangt, um mit ihm die Geldübergabe abzustimmen. Warum machen sie das, wenn sie dort ja dauernd wohnen, wie sie behaupten?“ „Der hat nie geläutet, nicht gehupt, nicht geklopft!“

"War mein Trinkgeld nicht genug?"

„Sie meinen wirklich, dass der Postbote wegen des Geldes keinen Zustellversuch unternommen hätte?“, zeigte sich Richterin Dr. Karin Lückl verwundert. „Der Postler hat zu mir gesagt, er musste bei der Polizei aussagen, dass ich dort nicht gewohnt habe, weil sie ihn sonst bestraft hätten!“ Dem widersprach der als Zeuge aussagende Briefträger und fügte hinzu: „Ich hupe bei jeder Postzustellung. Aber den Angeklagten habe ich nur bei der Pensionsauszahlung gesehen, sonst in knapp zwei Jahren vielleicht 4 bis 5 Mal!“ Daraufhin warf der Pensionist ein: „War mein Trinkgeld nicht genug?“

Da fuhr die Vorsitzende dazwischen: „Wofür? Was soll das bedeuten? Meinen sie, der Postbote macht hier eine Falschaussage? Der Zeuge steht vor Gericht unter Wahrheitspflicht!“ „Wenn ich mehr Trinkgeld gegeben hätte, hätte der Postler heute vermutlich anders ausgesagt!“ Woraufhin der Briefträger erwiderte: „Ich kann nur sagen, was wahr ist!“

Scheidung nicht vor 2, sondern 15 Jahren

Auch der Zimmer-Vermieter bestätigte als Zeuge, dass der Angeklagte sehr, sehr selten in der Wohnung war. „Haben sie sich nicht gewundert, dass der Angeklagte ihnen 200 Euro im Monat bezahlt für einen Raum, den er kaum benützt?“ „Mir war das egal, ich bekam ja das Geld. Aber mir und meiner Familie hat er erklärt, dass er eine Unterkunft gesucht hat wegen seiner Scheidung im Jahr 2021!“ Daraufhin die Richterin: „Der Angeklagte ist seit 15 Jahren geschieden!“

Verwunderungs-Lächeln bei allen Anwesenden im Saal 7 des Landesgerichts Eisenstadt. Nur beim Rentner nicht, der vorwurfsvoll einwarf: „Ich habe monatlich 200 Euro für die Unterkunft bezahlt. Cash. Die hat er sich einfach so in die Tasche gesteckt. Und jetzt kommen solche Aussagen...!“ Ein Vertreter der PVA schilderte, dass der Beschuldigte bereits in Wien unter Verdacht gestanden hat. Im Jahre 2012. Damals gab er nämlich an, dass er mit seiner schulpflichtigen Tochter in einer Ein-Zimmer-Wohnung lebe. Eine Nachforschung ergab jedoch, dass die Tochter zu diesem Zeitpunkt bereits von der Schule abgemeldet war. „Als wir den Herrn zur Rede stellen wollten, war er bereits verzogen!“

Bedingte Haftstrafe von 8 Monaten

Nach den Ausführungen eines Gruppeninspektors des Kriminaldienstes Oberpullendorf, der sämtliche Erhebungen gegen den 75-Jährigen als zutreffend attestiert hatte, machte die Richterin dem Pensionisten klar, dass er der PVA die Summe von 10.879,06 Euro zurückzahlen muss. Dann folgte das Urteil: Schuldig des schweren Betruges. 8 Monate Haft, bedingt auf drei Jahre. Begründet mit: „Für mich besteht überhaupt kein Zweifel, dass ihre Erzählungen nicht der Wahrheit entsprechen!“ Was beim Angeklagten ein: „Ich finde den ganzen Prozess komisch!“, herauslockte, mit dem Zusatz: „Ich verstehe nicht, warum sie mir nicht geglaubt haben!“ Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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