Täter aus dem Mittelburgenland
Mit "künstlicher Intelligenz" zu 86.327 Kinderpornodateien
Mit “künstlicher Intelligenz” zur Kinderpornographie! Brisanter Prozess um 86.327 (!!!) Sex-Dateien mit Darstellungen Minderjähriger, die ein Mittelburgenländer mit “KI”-Programmen generierte. Im Landesgericht Eisenstadt gab es dafür einen Schuldspruch, ebenso für einen weiteren Täter aus dem Nordburgenland, der 28 verbotene Videos besaß.
MITTEL-/NORDBURGENLAND. Er hat im Alter von 10 Jahren den ersten “normalen” Pornofilm gesehen, “weil mein Vater vergessen hatte, ihn zu löschen”, schilderte der Mittelburgenländer, 43, ledig. Führte aus, dass seine Jugend alles andere als rosig war und es bei ihm schon immer Probleme mit Beziehungen gab. Deshalb lebe er seit rund 25 Jahren alleine. “Das liegt wohl auch daran, dass es bei mir in sexueller Hinsicht zu Komplikationen kommt!”
Kontrolle verloren
Mehr oder weniger Befriedigung fand er eher im Zusammenhang mit Kindern. “Weil ich mich dabei an meine unbeschwerte Zeit als kleiner Bub erinnerte. Weit weg von Schule, Stress, Ärger und Streiterei mit meinem cholerischen Papa!”. Irgendwann habe er dann die Kontrolle über sein Privatleben verloren. “Ich lebte zurückgezogen. War einsam. Bin in meiner Isolation schließlich in die Pornowelt abgerutscht. Dabei durch Zufall auf einen Kinderporno gestoßen. Und im Laufe der Zeit wurden es mehr und mehr und ...!”
Lediglich ein Knopfdruck
Über “KI”-Programme sei es ihm dann gelungen, durch Eingabe von Text, an generierte Bilder mit Sex-Szenen minderjähriger Darsteller zu kommen. Eine “wahnsinnige Vielzahl”, so bezeichnete Richterin Mag. Doris Halper-Praunias die von Kriminalisten sichergestellten 86.327 Dateien. “Ich arbeite gerne am Computer. Habe in den Apps herumgespielt und versucht, Restriktionen zu umgehen. Es war viel zu einfach. Lediglich ein Knopfdruck. Deshalb sind es so viele Darstellungen geworden!”
Der Angestellte weiter: “Ich streite das alles nicht ab. Ich habe das alles gemacht. Und ja, es war eine Art Verlangen. Also für meine sexuelle Erregung. Deshalb habe ich bereits mit einer Therapie bei einer Psychologin begonnen. Ich muss mein Leben wieder in Ordnung bringen". “Es ist ihnen schon klar, dass Kinder bei solchen Pornoaufnahmen zu Schaden kommen und leiden. Sie also eine strafbare Handlung gesetzt haben?”, fragte die Vorsitzende. “Ja. Da gibt es nichts zu beschönigen und nichts kleinzureden!”
6 Monate bedingte Haft und Geldstrafe
Nach diesem reumütigen Geständnis verurteilte die Richterin den Mann zu 6 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 720 Euro. Weiters muss er die Prozesskosten bezahlen, bekam Bewährungshilfe verordnet und per Weisung eine Psycho-Therapie. Der Angeklagte akzeptierte den Spruch. Auf seine Spur war man gekommen, weil er im Mittelburgenland mit einer minderjährigen Schülerin “zweideutig geplaudert” hatte. Wegen dieses “auffälligen Verhaltens” führten Kriminalisten eine Hausdurchsuchung durch und stießen dabei auf die Internetdaten.
Familienvater hatte 28 verbotene Videos
Beim zweiten Kinderporno-Prozess im Landesgericht Eisenstadt war ein Nordburgenländer angeklagt, den eine amerikanische Internet-Polizei-Spezialeinheit ausgeforscht hatte. Die Daten des Mannes mit “pädophiler Neigung” wurden an österreichische Ermittler weitergeleitet, die daraufhin einen verheirateten Vater eines minderjährigen Kindes ausforschten und verhörten. Insgesamt 28 pornographische Darstellungen Minderjähriger hatte der EDV-Angestellte aus dem Netz heruntergeladen und angesehen. Unter anderem mit eindeutigen Titeln wie “Child-Porn”!
"Zufall" und "Irrtum"
Obwohl der Beschuldigte vor der Richterin von “zufällig und ungewollt” sprach, ebenso wie von irrtümlichen Downloads “im Paket mit normalen Pornos” und er eigentlich “auf so etwas gar nicht steht”, wurde er wegen Besitzes dieser Dateien, die auf der Festplatte seines Computers gespeichert waren, schuldig gesprochen. Der Mann akzeptierte die Strafe von 3 Monaten bedingter Haft, mit einer Probezeit von drei Jahren. Auch er muss die Verfahrenskosten bezahlen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.
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