„Frauen-Power" in Lackenbach
Schlägerei zweier Autolenkerinnen wegen Hupens und Blinkens
Hupen. Zuerst kurz. Dann lang. Oft und öfter. Kombiniert mit heftigem Scheinwerfer blinken. Austausch von Gesten. Bremsmanöver. Gefolgt vom „Duell“ am Straßenrand. Mit verbalen „Nettigkeiten“. Nase an Nase. Hinwerfen des Fehdehandschuhs. Ein Gezerre. Handgreiflichkeiten. Drohungen. Das typisch männliche „Gockelhahn-Gehabe“ verärgerter und aggressiver Autofahrer. So auch in diesem Fall. Aber mit überraschenden „Protagonisten“. Frauen-Power der etwas anderen Art! Inklusive Verletzung, Polizei und Gerichtsverhandlung. In der es zum Aufeinandertreffen der zwei „Streit-Hühner“ kam...
LACKENBACH. Eine Landstraße im Mittelburgenland. Kurz vor Lackenbach. Das kleine Dorf mit 1.222 Einwohnern liegt im östlichen Voralpenland. Nahe der ungarischen Grenze. Es ist Freitag, der 17. Juni. Der Tag nach Fronleichnam. Zirka 17 Uhr. Als die ländliche Idylle durch ein Dauer-Hupkonzert jäh unterbrochen worden ist. Objekt der lautstarken „Missgunst“: ein extrem langsam fahrender, silberfarbener Wagen.
Schneckentempo trotz Hupen und Blinken
Da Überholen an dieser unübersichtlichen Fahrbahn-Stelle nicht möglich ist, musste das nachfolgende Fahrzeug hinter dem „kriechenden Auto“ nachzotteln. Meter um Meter. Minutenlang. Aufblinken mit den Scheinwerfern, das „Tröten“ mit der Hupe - alles erfolglos. Der vordere Wagen blieb im Schneckentempo. Eine gefühlte Ewigkeit für die „ausgebremste“ Autolenkerin. Als die langsam fahrende Dame endlich ihren Wagen seitlich stoppte, hielt die „Huperin“ ihren Pkw unweit, in einer Nebenstraße.
Lautstarke Unkenrufe vs "Belehrung"
Es kam, was kommen musste. Wollte man sich doch gegenseitig noch einiges sagen. Die gemächliche Fahrerin überquerte deshalb die Landstraße. Ging auf den anderen Wagen zu. Ob der Huperei und Blinkerei echauffiert, gab es einige lautstarke Unkenrufe. In dem Moment stieg der Beifahrer aus, übrigens der Sohn der „ungeduldigen Lenkerin“, und belehrte die aufbrausende Dame. Sie möge künftig, bei so einer schleichenden Geschwindigkeit, gefälligst die Warnblinkanlage einschalten.
Rüpelhafte, unflätige Beschimpfungen
Retour kam ein rüpelhaftes, unflätiges und lautstarkes „sicher nicht. Mein behinderter Mann fuhr vor mir im Elektro-Rollstuhl. Der fährt leider nicht schneller. Ich habe ihn mit meinem Auto abgeschirmt. Ihr aber habt ihn mit eurer lautstarken Ungeduld in Angst versetzt! Schaut rüber, drüben steht er.“ Als in dieser Sekunde die „Huperin und Blinkerin“ aus dem Wagen stieg, hagelte es ein „depperte Hure“ und „blöde Sau“.
Nase an Nase. Dann gab es Faustschläge
Die beiden Damen kamen sich beim Ausrichten von gegenseitigen Freundlichkeiten näher und näher. Schon Nase an Nase ging der Beifahrer dazwischen und trennte die Frauen. Doch die Schreierei nahm kein Ende. Als dann auch noch die „Huperin“ das Kennzeichen vom silbernen Wagen aufschreiben wollte, zuckte die aggressive Langsam-Lenkerin aus. Wollte ihr den Zettel entreißen. Schlug auf sie ein. Blitzschnell. Mit Hand und Faust ins Gesicht. Beim Opfer wurden später im Krankenhaus eine Schwellung unter dem linken Auge und Hämatome an den Armen diagnostiziert.
Körperverletzung und gefährliche Drohung
Schließlich konnte der Beifahrer die Streit-Hähne, ergo die beiden Streit-Hühner, trennen. Man ging getrennter Wege. Wobei es zum Abschluss noch Zurufe der davonschnaubenden "Auto-Schleicherin" gab: „Ich werde euch finden und zusammenschlagen!“ Da sich Mutter und Sohn das Erlebte nicht gefallen lassen wollten, erstatteten sie Anzeige bei der Polizei. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Nötigung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung.
Ich schwöre auf alles, was mir heilig ist
Im Saal 6 des Landesgerichtes Eisenstadt saß die Beschuldigte nunmehr vor Richterin Mag. Doris Halper-Praunias. Erklärte sich für nicht schuldig und zeichnete ein ganz anderes „Bild der Geschehnisse“. Als die Vorsitzende nachfragte, ob unplausibler und unlogischer Schilderungen, blieb die Angeklagte bei ihrer Verantwortung: „Ich schwöre auf alles, was mir heilig ist. Die Frau hat mich von hinten gepackt. Hochgehoben. Meine Füße waren sogar kurz in der Luft. Und dabei ist mein Kopf unabsichtlich nach hinten gekippt und hat sie am Kopf erwischt! Da war sie selber schuld. So war es.“
Bereits eine Vorstrafe wegen ähnlichem Vorfall
Auch kritische Hinterfragungen der Staatsanwältin konnte die Frau nicht ausräumen oder aufklären. Beschwor lediglich weiterhin ihre Unschuld. Und sah den Auslöser für diese Streiterei bei den anderen Autoinsassen. Da grätschte die Vorsitzende mit der Feststellung ein: „Aber sie haben doch bereits eine Vorstrafe aus einem ganz ähnlichen Vorfall aus dem Jahre 2021. Vom Bezirksgericht Oberpullendorf. Da erhielten sie eine Geldstrafe!“ „Ja, aber da war ich auch schuldlos!“ „Aber sie wurden rechtskräftig verurteilt!“ „Ich kann machen was ich will. Ich bin immer die Blöde, obwohl das alles nicht stimmt!“
Zusammentreffen der beiden Auto-Lenkerinnen
Im Zeugenstand schilderte zuerst der Sohn die Vorkommnisse, ehe seine Mutter, hupende Autolenkerin und zugleich Opfer der Gewaltangriffe, aussagte. Sie blieb bei jener Schilderung, die sie auch der Polizei gegenüber gemacht hatte. Erklärte auch, dass sie die Angeklagte gar nicht hochheben hätte können, weil sie so ein hohes Gewicht wegen ihres Hüftleidens gar nicht stemmen kann. Lediglich am Rande erwähnt sei, dass es im Gerichtssaal zwischen den beiden Kontrahentinnen keine feststellbaren Sympathiewerte gab. Freundinnen werden die beiden Damen vermutlich keine.
Polizist bestätigte Schwellung am Auge
Der zuständige Beamte vom Posten Horitschon, ein erfahrener und versierter Gruppeninspektor, berichtete über die Anzeigen-Erstattung, schilderte die örtliche Lage des Vorfalles und auch, dass er bei der verletzten Frau sowohl Schwellung, als auch blaue Flecken feststellen konnte. Schließlich folgte das Urteil für die Angeklagte.
Schuldspruch für Täterin im Feuerwehr-Leiberl
Richterin Mag. Doris Halper-Praunias sprach die Pensionistin, Mitte 60, aus dem Bezirk Oberpullendorf, die in einem Feuerwehr-T-Shirt zum Prozess erschienen ist, schuldig. Verhängte eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten, bedingt auf drei Jahre. Zudem muss die Täterin ihrem Opfer 200 Euro Schmerzensgeld bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen.
"Ich bin immer die Blöde"
Während die Verurteilte die Strafe annahm, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Daher keine Rechtskraft. Mit der neuerlichen Feststellung: „Ich bin immer die Blöde!“, ging die Täterin und verabschiedete sich in Richtung des Richtertisches mit den Worten: „Wir sehen uns nicht wieder!“
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