Rentner aus Bezirk Oberpullendorf provozierte
Standpauke von Richterin für Quarantäne-Brecher
„Weil ich Durscht hatte!“ Also wandelte der pensionierte Herr Ingenieur auf den Spuren von Bacchus. Setzte sich in ein Kaffeehaus - und trank einen weißen Spritzer. Ritual mit Genussfaktor. Grundsätzlich keine verwerfliche Idee. Ganz im Gegenteil. Wäre da nicht ein positiver Corona-Test. Sowie eine verordnete Quarantäne. Auf die der Burgenländer, gelinde ausgedrückt, gepfiffen hat. Gesetz hin oder her. Wen interessiert‘s. Tja, kurz und bündig: die Justiz. Pampig-arrogant saß der Rentner nunmehr auf der Anklagebank im Landesgericht Eisenstadt.
BEZIRK OBERPULLENDORF. „Ist ja alles kompliziert da, im Gericht“, gab der Herr Ingenieur patzig in Richtung der Vorsitzenden. In verbaler Gesellschaft von: „Ich bin nicht dumm!“, und „Ich habe im Kaffeehaus einen Zwischenstopp gemacht, na und!“. Provokant, dreist und unverschämt seine Ausdrucksweise, impertinent sein Gehabe, respektlos seine Sitzweise auf der Anklagebank. Mit überschlagenen Beinen, verschränkten Armen, zurückgelehnt wie auf einem Sonnenstuhl.
"Geben sie mir gescheite Antworten"
Gleich seinem geringschätzenden Erscheinungsbild. Tanzte der Beschuldigte, Mitte 60, doch glatt in kurzer Hose auf, legerem T-Shirt und mit abgetretenen Turnschuhen. Auf Fragen der Richterin motzte der Burgenländer, übrigens seit seinem 44. Lebensjahr in Pension, herum und fiel ihr permanent ins Wort. „GEBEN SIE MIR GESCHEITE ANTWORTEN“, so die harsche, eindeutige und unmissverständliche Botschaft von Mag. Birgit Falb.
„Und sitzen sie nicht so lässig!“
Ehe die Aufforderung zur Beachtung von „Benimm-dich-Regeln“ auf den Angeklagten niederprasselte. Als Standpauke und Rüge: „UND SITZEN SIE NICHT SO LÄSSIG!“ Ein höchst notwendiger „Anpfiff“ mit erstaunlicher Wirkung. Gleich einem Chamäleon-Effekt. Denn plötzlich wechselte das missbilligende Gehabe in geläuterte Einsicht. Wich brachialer Ton vernünftiger Konversation. Na bitte, geht doch.
Aus Sehnsucht und "Durscht"
So stellte sich heraus, dass der Herr Ingenieur, trotz ausgewiesener Corona-Erkrankung die auferlegte Quarantäne am 14. und 16. Februar gebrochen hatte. „Aus Sehnsucht. Ich wollte meine Lebensgefährtin sehen!“ Also spazierte der Rentner los. Da sich auf dem Fußweg zu seiner Freundin ein Kaffeehaus befindet, stoppte er dort. „Weil ich Durscht hatte.“ Ging ins Lokal. Bestellte sich an beiden Tagen je einen weißen Spritzer. Und marschierte erst nach der kurzen "Erfrischungspause" weiter.
Ich habe einen Fehler gemacht
„Sie wissen aber schon, dass sie das nicht durften?“, fragte die Richterin. „JA. Ich habe einen Fehler gemacht. „Grundsätzlich machen sie doch einen rechtstreuen Eindruck. Sind noch unbescholten. Warum haben sie diesmal gegen Gesetze verstoßen?“ „Ich war einsam. Aber, wie zuvor schon gesagt, ich habe einen Fehler gemacht. Mache ihn nicht wieder!“
Wollte keine Gesellschaft, nur einen "Spritzer"
„Ihnen ist zu diesem Zeitpunkt bewusst gewesen, dass sie ihr Haus nicht verlassen durften und aufgrund ihrer Virus-Last ansteckend waren, oder?“, fragte die Staatsanwältin nach. „Ja. Aber ich wollte zu meiner Lebensgefährtin. Ich habe jedoch nicht neben ihr, sondern in einem Extrazimmer geschlafen!“ „Und was ist mit den Kontaktpersonen im Kaffeehaus?“ „Ich war alleine am Tisch. Wollte eh keine Gesellschaft. Nur einen Spritzer. Da bin ich halt hinein. Na ja. Ist auch ein weiter Weg zu meiner Freundin!“
Blasiertheit wich Sympathie
Was anfänglich herablassend und blasiert wirkte, war beim Herrn Ingenieur möglicherweise überspielte Unsicherheit vor Gericht. Denn der Beschuldigte schaffte es tatsächlich, mit Fortlauf der Verhandlung, an Sympathie zu gewinnen. Änderte aber nichts daran, dass Gesetze für alle gelten, egal wie man über Corona denkt. Strafe muss sein. Immerhin lautete die Anklage auf „Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten!“
Statt Verurteilung eine Geldstrafe
Mag. Birgit Falb griff bei ihrer Urteilsfindung nach einem „goldenen Mittelweg“. Statt einem Schuldspruch mit möglicher Vorstrafe gab es eine Diversion. Allerdings in Kombination mit einer Geldbuße in der Höhe von 1.500 Euro sowie der Übernahme der Prozesskosten von 150 Euro. „Das Verfahren ist somit eingestellt.“ „Sehr gut!“
„Alles kompliziert da, im Gericht!“
„Können sie die Summe auf einmal überweisen?“, fragte die Vorsitzende nach, ob möglicher Ratenzahlungen. „Sicher. Auf meinem Konto liegen eh ein paar tausend Euro.“ Mit einem schelmischen Grinsen erhob sich der Pensionist und ging aus dem Saal. Um, wie bei Verhandlungsbeginn, nochmals anmerken zu können: „Alles kompliziert da, im Gericht!“
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