Hund im Bezirk Oberwart geschlagen
Anklage: Tierquälerei mit Eisen-Drossel-Kette
Lucky. Ein dreijähriger Rüde. Kniehoch. Flauschig. Kuschelig. Brav. Und grundsätzlich lieb. Außer: Katzen betreten sein eingezäuntes Territorium. Da sieht er rot. Zuckt aus. Attackiert. Wird zur Furie. Beißt zu. In diesem Fall sieht auch der Hundebesitzer rot. Bestraft seinen Hund. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft mit einer metallenen Drossel-Kette. Schlägt damit mehrmals auf den Kopf des Rüden. Zeugen hören das schmerzvolle Aufheulen von Lucky. Auf eine Polizei-Anzeige wegen Tierquälerei folgt ein Prozess im LG Eisenstadt. Und endet mit einem „Freispruch im Zweifel“. Nicht rechtskräftig.
BEZIRK OBERWART. Der Beschuldigte baute für seinen dreijährigen Hund einen Holzzaun, damit er sich innerhalb des Gartens uneingeschränkt bewegen kann. Auch, um Lucky (Name geändert) daran zu hindern, im freien Gelände Katzen nachzujagen. Denn seine grundsätzliche Freundlichkeit endet dort, wo ihm Miezen vor die Nase kommen. Da vergießt der bellende Vierbeiner nicht nur sein „gutes Benehmen“, sondern mutiert vom freundlichen Wauzi zur beißenden Furie.
Drama nahm seinen Lauf...
Im Jänner dieses Jahres hielt - zu dämmriger Stunde - die Einzäunung jedoch eine Nachbarkatze nicht davon ab, über die Holzlatten zu springen und ins Territorium von Lucky einzudringen. Wahrlich keine gute Idee. Die Eskalation war vorprogrammiert. Und so nahm das unausweichliche Drama seinen Lauf.
Bellen. Schnappen. Beißen
Hund am völligen Auszucken. Knurren. Schnappen. Beißen. Erwischt die Katze. Nach einem kurzen Kampf war alles geklärt. Die verletzte Mieze flüchtet auf einen Baum. Gab es zuerst laute Tiergeräusche, folgte große Aufregung unter den Tierhaltern. Als erste Reaktion des Hundebesitzers hallte eine lautstarke Standpauke für Lucky durch die Dunkelheit.
Schmerzvolles Aufjaulen des Hundes
Dann gibts Schläge. Die bestreitet der Angeklagte auch gar nicht. Allerdings will er diese, als legale Strafe, mit der Hand und der Textil-Leine "leicht" auf das Hinterteil seines Rüden gemacht haben. Nicht aber, wie Zeugenaussagen behaupten, mit der eisernen Drossel-Kette. Eine Nachbarin erklärte vor Gericht, dass sie das „metallene Geräusch“ bei den Schlägen zwar wahrgenommen hat - aber, wegen des Sichtschutzes, die Kette nicht sehen konnte. Sehr wohl hörte sie aber das schmerzvolle Aufjaulen des Hundes.
Freispruch im Zweifel - nicht rechtskräftig
Die verletzte Katze musste vom Tierarzt versorgt werden. Polizei und Amtstierärztin leiteten gegen den Hundebesitzer Erhebungen ein. Im Rahmen des Prozesses im Saal 8 des LG Eisenstadt kam Richterin Melanie Gschiel zu dem Schluss, dass nicht eindeutig und zweifelsfrei bewiesen werden konnte, dass mit der metallenen Drossel-Kette die Schläge ausgeführt worden sind. Daher ist mit „Freispruch im Zweifel“ zu urteilen. Nichts rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat.
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