„Dann hack ich halt noch mehr Bäume um“
Großpetersdorfer Privatmann ärgert sich über Nachforderungsza hlung der Sozialversicherung der Bauern
Auf seinem Privatgrundstück hatte ein Großpetersdorfer Obstbäumchen gepflanzt. Aus Unwissenheit wurden es zuviele und er sozialversicherungspflichtig. Die Nachforderung der SVB beeinspruchte er nun, nachdem er bis auf acht Bäume alle entfernt oder umgesetzt hat.
GROSSPETERSDORF (ms). Ein Großpetersdorfer Obstbaumbesitzer fühlt sich von der Sozialversicherung der Bauern (SVB)ungerecht behandelt und hat eine eingegangene Nachforderung beeinsprucht. „Vermutlich geht es vielen kleinen Privatleuten ähnlich wie mir, darum habe ich mich auch an die Medien gewandt“, sagt der Pensionist.
Bäume gepflanzt - kein Ertrag
1994 hat der Großpetersdorfer das Grundstück mit einer Fläche von 3100m2 gekauft. „Davon sind 1000m2 als Bauland ausgewiesen, der Rest ist Grünland bzw. landwirtschaftliche Fläche. Der Hintergrund war, dass hier vielleicht mein Sohn ein Haus bauen könnte. Bis 1999 wurde die Fläche von einem Pächter bewirtschaftet. Dieser hat dann auch bei der Sozialversicherung das Ende der Bewirtschaftung ordnungsgemäß gemeldet“, berichtet der Besitzer. Danach hat er acht Obstbäumchen gepflanzt und meldete das auch der SVB. „Scheinbar war alles okay und fünf weitere Bäumchen im Jahr 2005 wurden akzeptiert, ohne dass ich eine Leistung tätigen musste. Aus Unkenntnis pflanzten mein Sohn und ich weitere Bäume, bis es insgesamt 42 waren. Nun kam dann am 18. August 2010 die Aufforderung der Zahlung von 355,36 Euro der SVB“, berichtet der Mann. Das empfindet er als unnötige „Doppelversicherung, da er sowieso eine Sozialversicherung habe“ und er aus den Bäumen bislang keinen Ertrag hatte.
Keine Information
Am meisten ärgert ihn aber, dass bei den Besichtigungen durch die SVB er nie aufmerksam gemacht wurde, dass er vielleicht sozialversicherungspflichtig werden könnte, wenn er noch mehr Bäume pflanzt. „Hätte man mich bereits 2000 darauf hingewiesen, als noch acht Bäume dort standen, wäre mir der gesamte Aufwand, Kosten und Mühe erspart geblieben und auch der Ärger“, sagt der Pensionist, der sich nun einer Nachforderung von 406,72 Euro für den Zeitraum von April 2008 bis Oktober 2010 konfrontiert sieht.
Einheitswert und Bewirtschaftung
„Ab einem Einheitswert von 150 Euro wird man sozialversicherungspflichtig in der Unfallversicherung, ab 1.500 Euro in der Kranken- und Pensionsversicherung. Der Einheitswert ist ein Rechenwert, den wir vom Finanzamt übernehmen und sich am Bodenwert und auch den Kulturarten orientiert, also ob es sich beispielsweise um Wald, Weingarten, Ackerland oder Wiesen handelt. Natürlich spielt auch die Fläche eine Rolle. Den Wert müssen wir hilfsweise heranziehen, da Landwirte keinen Einkommenssteuerbescheid haben wie Angestellte oder Arbeiter“, erklärt Franz Stehlik von der SVB Burgenland. Ein weiteres Kriterium ist die Bewirtschaftung. „Es ist egal, ob jemand eine Fläche privat oder unternehmerisch nutzt. Wird eine landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet, wird auch eine Privatperson sozialversicherungspflichtig, wenn sie den Einheitswert überschreitet. Das ist im Landarbeitsgesetz so geregelt. Historisch zielte die Bewirtschaftung des eigenen Grund und Bodens auch in erster Linie auf die Deckung des Eigenbedarfs hin. Somit ist die rechtliche Grundlage auch dahingehend zu erklären, dass der Gesetzgeber zwischen Privatnutzung, Handel und Verkauf nicht unterscheidet. Überschreitet das Grundstück den Einheitswert, wird es allerdings nicht bewirtschaftet, entsteht auch keine Sozialversicherungspflicht“, stellt Stehlik klar.
„Werde wohl zahlen müssen“
Nun stehen auf besagter Wiese nur noch acht Bäumchen, den Rest hat der Besitzer entfernt. „Ein paar Bäumchen stehen nun am Bauland, dort darf ich nach Auskunft der SVB welche anpflanzen, ohne dass das ins Gewicht fällt. Das ist für mich schon ein wenig ein Schildbürgerstreich. Man hat mir sogar geraten, ich soll alles als Bauland ausweisen lassen. Die Umwidmung würde dann allerdings wieder Kosten verursachen, das macht keinen Sinn. Die Forderung werde ich trotz Einspruchs - auch beim Sozialministerium - wohl schweren Herzens zahlen müssen, da sie rechtlich korrekt ist. Trotzdem finde ich es unfair, dass man als Landwirt Förderungen kassiert und als Privater für die gleiche Leistung zahlen muss. Falls noch mehr kommt, hack ich halt noch mehr Bäume um oder gleich alle“, meint der Pensionist.
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