Hohe Geldstrafe
Kinderpornographie aus Langeweile und zum Zeitvertreib

- Der Angeklagte erhielt eine bedingte Haftstrafe und muss 10.800 Euro Geldbuße bezahlen.
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Aus „Langeweile und zum Zeitvertreib“ will sich ein Burgenländer kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen haben. Als Mitglied diverser Chat-Gruppen, obwohl er eigentlich kein sexuelles Interesse an jungen Mädchen oder Kindern habe. Wenn überhaupt, sei das nur „eine leichte pädophile Neigung“. Fazit: Vorstrafe und 10.800 Euro Geldbuße.
BEZIRK OBERWART. Er ist Mitte 30, ledig, hat keine Beziehung zu einer Frau, wohnt bei den Eltern und verdient als Facharbeiter stolze 4.500 Euro monatlich. Kam – aus „Langeweile“ – auf die fatale Idee, sich in diversen Internet-Chat-Gruppen anzumelden; teils mit Fake-Profilen. Stieß schließlich auf kinderpornografisches Material und lud Verbotenes herunter. In Summe 26 Bilder und zwei Videos. So manches davon schickte er sogar weiter.

- Die Verhandlung um kinderpornographisches Material fand im Landesgericht Eisenstadt statt.
- Foto: Gernot Heigl
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Bilder und Videos
Amerikanische Sicherheitsbehörden stießen bei Netz-Recherchen auf den Burgenländer und verständigten ihre österreichischen Kollegen. Da sich der Mann mit seiner Handynummer und der tatsächlichen E-Mail-Adresse in diesen einschlägigen Foren registriert hatte, war es für Fahnder des Landeskriminalamts „ein leichtes Spiel, den Facharbeiter auszuforschen“, so ein Polizist als Zeuge im Landesgericht Eisenstadt.
Im Prozess gab der Angeklagte zu, auch einer WhatsApp-Gruppe beigetreten zu sein mit dem eindeutig zweideutigen Namen „Mädchen vergew“. „Was meinen Sie“, fragte die Staatsanwältin, „was vergew bedeuten kann?“ „Ich hatte keine Ahnung und bin erst viel später draufgekommen. Also ,Mädchen vergewaltigen’. Dann bin ich sofort ausgetreten.“

- Immer wieder müssen im Justizzentrum Prozesse um Kinderpornographie geführt werden.
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Zeitvertreib
Eigentlich stehe er gar nicht auf junge Mädchen und Kinder, habe zuhause eher normale Pornofilme. Wenn überhaupt, schlummere in ihm nur eine leichte pädophile Neigung. „Aber“, meinte der Beschuldigte, „eine Therapie möchte ich unbedingt beginnen.“ Das Ganze mit diesem kinderpornografischen Material sei im Wesentlichen zum Zeitvertreib passiert.
Hohe Geldstrafe
Nach dem Schuldspruch begrub der Angeklagte weinerlich seinen Kopf in seinen Händen und bat um Bedenkzeit. Denn – ob seines guten Verdienstes – verhängte die Richterin eine saftige Geldstrafe in der Höhe von 10.800 Euro sowie eine fünfmonatige Haftstrafe, bedingt auf drei Jahre. Zudem muss der Burgenländer eine Psychotherapie absolvieren. Urteil nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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