Angeklagter aus dem Bezirk Oberwart
Widerwärtige „Nazi-Bilder" sollten ein Jux sein
Als „Jux“ war es gedacht. „Lustig“ sollte es sein. Ein „Spaß“ eben... Gehts noch? Bei den verschickten Bildern und Texten handelt sich um geschmackloseste Juden-Hetze. Schockierende Ausländerfeindlichkeit. Gänsehauttreibendes Rassisten-Getue. Nichts, aber rein gar nichts davon ist auch nur annähernd amüsant. Eher die Quadratur an Widerwärtigkeit! Immerhin geht es um das Verbrechen der Wiederbetätigung. NS-Verherrlichung. SS-Sympathien. Verharmlosung von Gräueltaten. Auch im aktuellen Fall, dem dritten „Nazi-Prozess“ in nur neun Tagen im Landesgericht Eisenstadt.
BEZIRK OBERWART. Im Internet sind sie mutig. Die Täter. Verschicken über Social-Media-Plattformen rechtsradikale Darstellungen und nationalsozialistisches Gedankengut. Kommentieren und speichern diesen Irrsinn. Finden Bilder und Sprüche cool. „Unterhaltsam“ bis „humoristisch“. Wenn diese „Herrschaften“ dann aber als Angeklagte vor drei Richtern, einem Staatsanwalt und 8 Geschworenen sitzen - da sieht die Situation plötzlich ganz anders aus.
Ausreden statt markiger Sprüche
Statt markiger Sprüche folgen Ausreden. Schwingen peinliche Phrasen das Erklärungs-Zepter. Speziell, wenn es um die Frage geht, warum sie das gemacht haben. Warum sie rechtsradikale Symbole oder Fotos von Adolf Hitler verschicken. Das ist auch bei dem Beschuldigten aus dem Bezirk Oberwart nicht anders. Der Burgenländer, Mitte 30, versuchte es zusätzlich zur „Scherz“-Erklärung mit Unüberlegtheit, Blödheit, Gedankenlosigkeit. Und beteuerte, so etwas nie wieder zu machen.
"...in der Schule lernt man, dass das verboten ist."
Da hakte Richterin Mag. Birgit Falb ein. Las dem Beschuldigten einige seiner zahlreichen „WhatsApp-Botschaften“ vor. Blankes Entsetzen im Saal. Kopfschütteln. (Ganz bewusst verzichten wir auf das Zitieren dieser menschenunwürdigen Texte.) Hielt ihm zudem die spezielle Bildauswahl vor und stellte fest: „Bereits in der Schule lernt man, dass das verboten ist. Man das nicht tun darf. Haben sie das nicht gelernt?“ „Doch. Klar. Es tut mir sehr leid. Ich würde es gerne rückgängig machen!“
Ein erwachsener Mann. Kindisch. Dumm...
„Jetzt ist es zu spät“, konterte die Vorsitzende. „Und jetzt kommen wir zu dem Handy-Selfie. Das Foto zeigt sie mit aufgemaltem Oberlippenbart. Eindeutiger gehts eh nicht, wen sie hier darstellen wollen.“ Nach einer kurzen Pause folgt: „Das ist so was von kindisch. Sie sind ein erwachsener Mann und schminken sich wie... Das ist Schulniveau. Das ist so dumm... So dumm!“ Kleinlaut der Angeklagte: „Das war so eine besoffene Geschichte...!“
Peinliches Schweigen des Beschuldigten
„Sie haben sogar ihrer Lebensgefährtin eine ihrer speziellen Nachrichten geschickt.“ „Ja. Stimmt.“ „Und wissen sie noch, wie sie reagiert hat? Sie hat ihnen zurückgeschrieben: ,was ist denn das für ein Blödsinn‘!“ „Ja. Hat sie.“ „Die Reaktion ihrer Lebensgefährtin gefällt mir. Die einzig richtige!“ Da hakt der Staatsanwalt ein und fragt den Angeklagten: „Und warum haben sie nicht jenen, die ihnen solche Bilder geschickt haben, ebenfalls geantwortet, dass sie diesen Blödsinn nicht haben wollen?“ „...“ Peinliches Schweigen des Beschuldigten.
Kein Kavaliersdelikt: Freiheitsstrafe und Geldbuße
Positiv ist dem Täter sein reumütiges Geständnis anzurechnen, die Kooperation mit der Polizei und auch, dass er sich schuldig bekannt hat. Ändert aber nichts daran, dass sein Verbrechen kein Kavaliersdelikt ist. Ganz im Gegenteil. Das sahen auch die Geschworenen so und verurteilten den Burgenländer mit 8 : 0 Stimmen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten, bedingt auf drei Jahre. Weiters zu einer Geldbuße von 3.000 Euro und zur Bezahlung der Prozesskosten von 500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Serie der "Nazi-Prozesse" geht weiter
Traurigerweise geht die erschreckende Serie mit „Nazi-Prozessen“ weiter. Bereits nächste Woche ist ein weiterer Geschworenen-Prozess im Zusammenhang mit dem Verbotsgesetz terminiert. Die vierte Wiederbetätigungs-Verhandlung in knapp zwei Wochen...
Schrei-Eklat bei "Nazi-Prozess": "Halten sie einmal den Mund!"
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