108.000 Euro sind nun fällig
Stadtgemeinde Oberwart muss Dienstgeberbeitrag für Ex-Bürgermeister Pongracz bezahlen. Abfertigungen belasten Budget.
Nachdem in einem Medium berichtet wurde, dass die Pensionsversicherungsanstalt eine Forderung von 108.000 Euro als Dienstgeberbeitrag für Ex-Bürgermeister Gerhard Pongracz in Rechnung stellte, meldete sich der Gemeindevertreterverband (GVV) zu Wort.
"Es gibt keine Politikerpensionen!"
GVV-Präsident Erich Trummer: „Im Fall Pongracz geht es um gesetzliche Verpflichtungen, die nach dem Bgld. Gemeindebezügegesetz zu leisten sind und nicht um eine zusätzliche Politikerpension! Der GVV Burgenland wehrt sich vehement gegen die fälschlicherweise in einem Medium kolportierte Aussage, es gebe noch immer Politikerpensionen für aus dem Amt geschiedene BürgermeisterInnen. Leider wurde der Fall Pongracz verzehrt wiedergegeben. Es gibt de facto seit 1997 keine Bürgermeisterpensionen mehr! Was es gibt, sind Verpflichtungen nach dem Bgld. Gemeindebezügegesetz, wonach jeder Bürgermeister als Dienstnehmer monatliche Pensionsversicherungsbeiträge an seine Gemeinde leisten muss. Darüber hinaus hat auch jede Gemeinde als Dienstgeber Beiträge zu leisten. Das ist gesetzlich so und dagegen kann sich weder ein Bürgermeister noch eine Gemeinde wehren!“
Trummer versteht deshalb die Aufregung in konkreten Fall nicht: "Gerhard Pongracz war zwei Perioden Bürgermeister der zweitgrößten burgenländischen Stadt. Von seinem damaligen Bruttogehalt sind monatlich – wie bei anderen Dienstnehmern im „normalen“ Wirtschaftsleben auch – Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge abzuführen gewesen und zwar 12,55% von ihm und 11,05% von der Gemeinde als Dienstgeber. Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt ist dieser gesamte Betrag auf einmal an die zuständige Pensionsversichungsanstalt zu überweisen gewesen. Jeder Bürgermeister, der sein Amt nach 1997 angetreten hat, fällt in diese Regelung und bekommt keine zusätzliche Politikerpension. Es ist gesetzlich so vorgesehen und muss daher auch so abgeführt werden.“
"Der GVV Burgenland hat die Problematik dieser „Einmal-Zahlung“ am Ende der Funktionsperiode immer kritisiert, weil es dadurch oft zu einer „schiefen Optik“ gekommen ist. Deshalb wurden die entsprechenden bundes- und landesgesetzlichen Regelungen mit 1.1.2013 so geändert, dass diese Anrechnungsbeiträge ab sofort monatlich, halbjährlich oder jährlich überwiesen werden können. Leider zu spät für den bereits im Herbst 2012 ausgeschieden Gerhard Pongracz!", erklärt Trummer.
Für Bgm. Georg Rosner war die Rechnung ein Schock, er relativiert aber: "Dieser Dienstgeberbeitrag wurde 2009 erstmals gebucht und zwar auf den Posten budgetunwirksame Gebarung. Das bedeutet, dass er buchhalterisch erfasst wurde, ohne dass aber tatsächliche Gelder überwiesen wurden. Es war aber dadurch gesichert, dass dieser Posten aufscheint und irgendwann zu bezahlen sei. Der Zeitpunkt war natürlich sehr ungünstig, auch da dies Neuland für die Stadtgemeinde war. Als Beamter wurde Altbürgermeister Racz genau wie ich anders behandelt. Die Summe ist natürlich eine große Belastung, da dafür keine Rücklagen existieren."
Ähnlich ist auch die Situation im Personalbereich der Stadtgemeinde. Es stehen 2013 einige Pensionierungen ins Haus und dafür sind hohe Abfertigungen zu bezahlen. "Eine genaue Summe kann ich nicht nennen, aber diese sind budgetiert als Teil des Bereichs Personalkosten. Rücklagen wurden aber auch hier keine gebildet", so Rosner.
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