Corona Virus
Nächste Gesetzeslücke bei den Coronamaßnahmen?
So wird dies auf der Seite der Wirtschaftskammer geschrieben:
Die Betriebe dürfen zwischen 6:00 und 23:00 Uhr von Kunden betreten werden, sofern keine strengeren Sperrzeitenregelungen bestehen. Dabei ist insbesondere zu beachten:
Verabreichungsplätze so einrichten, dass der Mindestabstand von einem Meter zwischen den Besuchergruppen gewährleistet ist.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen.
Anhand des Bundespräsidenten der um 0:18 Uhr von der Polizei im Schanigarten erwischt wurde, dafür aber selbst straffrei blieb kommen schon die ein oder anderen Gerüchte auf. Hierbei geht es darum das man den Gasthof, sprich den Betrieb, zwischen 6-23 Uhr BETRETEN! Also wenn der Bundespräsident vor 23 Uhr den Schanigarten betreten hat und wie er selbst auf Twitter verlautbarte die Zeit übersehen hat, dann hat er trotzdem den Schanigarten vor 23 Uhr betreten!
Also was heißt das jetzt für eigentlich alle Österreicher?
Hierbei können vielleicht die folgenden Punkte weiterhelfen.
Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden?
1. Tägliche Öffnung von 6 bis 23 Uhr für alle Arten von Gastronomiebetrieben gestattet.
2. Restriktivere Sperrstunden und Aufsperrstunden aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
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