Rotes Kreuz Osttirol
Empfehlungen für Erste Hilfe-Leistung während der Corona-Krise

Das Absetzen des Notrufes ist jedenfalls Pflicht. | Foto:  Symbolfoto ÖRK
  • Das Absetzen des Notrufes ist jedenfalls Pflicht.
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Im Ernstfall ist jeder verpflichtet Erste Hilfe zu Leisten, doch wie sieht das in Corona-Zeiten aus? Das Rote Kreuz Osttirol gibt folgende Empfehlungen:

OSTTIROL (red). Auch während der Corona-Krise muss zumutbare Erste Hilfe geleistet werden. Das Absetzen des Notrufes ist jedenfalls Pflicht. Solle man unsicher sein, unterstützt die Rettungsleitstelle (144) telefonisch bei den Maßnahmen. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) ist vor fremden Menschen sinnvoll. Genauso nützlich ist es, wenn erkrankte/verletzte Personen einen MNS tragen. Ebenso sinnvoll ist es, vor und nach jeder Erste-Hilfe-Leistung die Hände mit Seife warm und gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Bei Vorhandensein von Einmalhandschuhen, sollten diese verwendet werden.

Überprüfung der Atmung bei einer reglosen Person

Nach dem Überstrecken des Kopfes und Hochziehen des Kinns beschränkt sich die Kontrolle auf die Beobachtung – ob sich der Brustkorb der betroffenen Person normal hebt und senkt. Wenn keine Lebenszeichen erkennbar sind und deshalb auch keine Atmung vermutet wird, ist umgehend die Rettung anzurufen – 144 – und mit der Herzdruckmassage zu beginnen.

Beatmung bei der Wiederbelebung

Wenn bei der betreffenden Person eine Infektion durch Covid-19 auszuschließen ist, wird die Wiederbelebung, wie üblich mit 30 Herzdruckmassagen und 2 Beatmungen durchgeführt. Bei Unsicherheit sollte nur die Herzdruckmassage durchgeführt werden.
Bei Vorhandensein eines Defibrillators, ist dieser zu verwenden.

Informationen über die derzeit ausgesetzten Erste Hilfe Kurse, geplante Termine bzw. die Anmeldung findet man auf www.roteskreuz-osttirol.at oder über die Soziale Servicestelle unter 04852/62321.

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