Verwaltungsgericht hebt die Tourismuswahl auf

Das Vorstandtrio: Franz Theurl, Thomas Winkler und Werner Frömel (v.l) muss sich auf eine stürmische Zeit gefasst machen.
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  • hochgeladen von Hans Ebner

Gleich mehrere Schnitzer waren für das Landesverwaltungsgericht ausschlaggebend, dass die Wahlen des Tourismusverbandes Osttirol aufgehoben wurden.

Wahlzeiten verlängert

Ausschlaggebend dafür war unter anderem, dass die Wahlzeiten kurzfristig verlängert wurden – und darüber unzureichend informiert wurde. "„Ein Abgehen von den festgelegten Wahlzeiten (und auch vom festgelegten Ort der Stimmabgabe) ist nicht nur gesetzwidrig. Es kann ... auch von Einfluss auf das Wahlergebnis sein“, begründet der Landesverwaltungsgerichtshof sein Erkenntnis. Die Wahl wurde am 18. Dezember 2017 abgehalten. Kurzfristig entschied man sich, die Wahl auf Montagvormittag zu verlängern. Zu kurzfristig für das Gericht. Auch die im Gesetz nicht vorgesehene Möglichkeit zur Stimmabgabe in den Nebenbüros des Tourismusverbandes wurde moniert.

Ein zweiter wichtiger Punkt waren die zu spät eingereichten Wahlvorschläge. Einreichfrist war der 13. 11. 2017. Einige Listen trudelten später ein und sind für das Gericht somit ungültig. Damit würden Personen im Aufsichtsrat und Vorstand sitzen, die dazu keine Berechtigung hätten. Die fehlende Verplombung der Wahlurnen hatte für das Gericht keinen Einfluss auf das Wahlergebnis.

Schnellstmöglichste Neuwahlen

Der Leiter der Tourismusabteilung des Landes Tirol und gleichzeitig auch Wahlleiter der TVB-Wahl, Gerhard Föger, gibt nun die weitere Vorgehensweise bekannt: „Wir haben nach der Anfechtung der Wahl stets kommuniziert, dass nun die Gerichte am Zug sind. Die Entscheidung ist jetzt gefallen und es ist für uns selbstverständlich, dass wir diese akzeptieren und zur Kenntnis nehmen. In den nächsten Tagen werden wir die LVwG-Entscheidung im Detail analysieren und unsere Schlüsse für die bevorstehende Neuwahl ziehen.“

Die Tourismusabteilung wird nun alle organisatorischen Vorbereitungen treffen, damit eine Neuwahl schnellstmöglich durchgeführt werden kann. „Dabei sind selbstredend alle gesetzlichen Fristen wie etwa die Einreichfristen der Wahlvorschläge einzuhalten. Wir werden uns mit dem Tourismusverband umgehend bezüglich des Neuwahltermins ins Einvernehmen setzen“, so Föger.

Bis die Wahl des Aufsichtsrates des Tourismusverbandes Osttirol und auch des Vorstandes neu durchgeführt wird, hat der derzeitige TVB-Vorstand die dringlich zu erfüllenden Geschäfte weiter zu führen. Dies beinhaltet allen voran alle bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und gesetzlichen Erfordernisse, die bis zur Neuwahl weiter zu erfüllen sind.

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